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Ausweispflicht für das Zünden grosser «Töpfe» ist umstritten

Für Mega-Feuerwerke besteht seit Anfang Jahr Ausweispflicht. Trotzdem lassen es Hobby-Feuerwerker der Region am 1. August wieder kräftig chlöpfen und tätschen.

Südostschweiz
27.07.14 - 22:00 Uhr

Wer es am 1. August so richtig krachen lassen will, braucht einen Ausweis. Seit Anfang Jahr gilt die neue Gesetzgebung für das Zünden von Batterien mit 300 Knallkörpern, vom Gesetzgeber eingeordnet als Kategorie 4. Für den entsprechenden Ausweis muss ein Kurs mit einer Prüfung absolviert werden. Gesamtpreis: 500 Franken.

«Herausgeschmissenes Geld», meint Peter Krebs. Der Geschäftsführer der Bonacker AG Uznach zählt seit zehn Jahren auch Feuerwerksartikel zu seinem Angebot. Mehr Sicherheit sei durch die Ausweispflicht nicht zu haben. Viel wichtiger sei kompetente Beratung beim Verkauf.

Wartelisten für Feuerwerkkurse

«Im ersten Halbjahr hat es einen regelrechten Run auf die Kurse gegeben», informiert Daniela Felder von der Interessengemeinschaft Grossfeuerwerk. Die IG des Schweizerischen Feuerwehrverbandes habe das Kursangebot ausgebaut. Bis zum 1. August werde es aber für viele Interessierte zu knapp. «Die meisten  haben bis zum letzten Moment gewartet», weiss Kursleiter Alain Stucki.

Keinen Ausweis brauchen die Kunden von Peter Krebs. Böller der Kategorie 4 verkauft er nicht mehr: «Die Hersteller von Feuerwerken waren schlau. Seit der Ausweispflicht haben sie ihr Angebot an Feuerwerken der Kategorie 3 deutlich erweitert und verbessert.» (un)

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