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Angst vor einem Herzschlag reicht nicht für Haftaufschub

Ein Insasse in der Vollzugsanstalt Realta fürchtet, dass er die Haft wegen schwerer gesundheitlicher Probleme nicht übersteht. Für einen Haftaufschub besteht kein Grund, urteilen die Behörden.

Südostschweiz
26.01.15 - 08:00 Uhr

Chur/Cazis.– Der 71-Jährige verbüsst seit Mitte letzten Jahres eine Gefängnisstrafe wegen Betrugs, Urkundenfälschung, gewerbsmässiger Geldwäscherei und weiterer Delikte. Er hat laut den Gerichten die Ems-Chemie gemeinsam mit dem einstigen Chef des Rechnungswesens um rund zehn Millionen Franken erleichtert.

Als «alarmierend bis lebensbedrohlich» bezeichnet der Rentner seinen Gesundheitszustand. Die Beschwerden seien so stark, dass er einen Herz- oder einen Hirnschlag fürchte. Er leide unter Schlaflosigkeit und Klaustrophobie. Er erklärte deshalb, er sei nicht hafterstehungsfähig und beantragte einen Haftaufschub.

Das Amt für Justizvollzug hat das Gesuch inzwischen abgelehnt: Es bestehe keinerlei Handlungsbedarf, den Strafvollzug zu unterbrechen, heisst es in der Verfügung. (han)

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