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«Alpenblick»-Besitzer Serif Yildiz ist laut Gericht kein Brandstifter

Das Glarner Kantonsgericht begründet das Urteil Serif Yildiz. Demnach ist der Besitzer des abgebrannten Hotels «Alpenblick» in Braunwald weder Brandstifter noch Betrüger. Die Freisprüche sind noch nicht rechtsgültig.

Südostschweiz
21.08.14 - 20:36 Uhr

Braunwald. – Auf 49 Seiten begründet die Strafkammer des Kantonsgerichts Glarus die noch nicht rechtskräftigen Freisprüche gegen Serif Yildiz. Dem Besitzer des «Alpenblick» wird von der Staatsanwaltschaft Brandstiftung, fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst und Betrug vorgeworfen.

«Nicht korrekte» Inventarliste

Das Kantonsgericht sieht dies anders: «Wenn nicht festzustellen ist, was genau die Ursache für den Brand war, kann auch nicht festgestellt werden, wer dafür verantwortlich ist», schreibt das Kantonsgericht. «Entsprechend kann man den Brand Yildiz nicht strafrechtlich anlasten. Selbst dann nicht, wenn er ein Motiv hätte, was jedoch auch nicht so klar ist, wie es die Staatsanwaltschaft behauptet.»

Auch sieht das Kantonsgericht in Yildiz keinen Betrüger. Bei der Einreichung der «nicht korrekten» Inventarliste an die Versicherung sei er weder vorsätzlich noch arglistig vorgegangen. (mm)

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