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Albula/Alvra wird nicht zum Sprachen-Gerichtsfall

Die romanischen Sprachorganisationen Lia Rumantscha (LR) und Uniun Rumantscha Grischun Central verzichten auf eine Verfassungsbeschwerde zur Gemeinde Albula/Alvra. Regierung und Gemeindevertreter hätten zugesichert, das Romanische in der Fusionsgemeinde konsequent fördern zu wollen.

Südostschweiz
14.10.14 - 13:55 Uhr

Chur/Cunter. – Wie die beiden Organisationen in einer am Dienstag publizierten Mitteilung festhalten, soll statt einer gerichtlich durchgesetzten romanischen Einsprachigkeit eine gelebte Zweisprachigkeit in der neuen Gemeinde Albula/Alvra angestrebt werden. Auf eine Klärung der strittigen Punkte zum Status des Romanischen in der Gemeindeverfassung werde verzichtet, um die Akzeptanz der Bevölkerung für eine konsequente Umsetzung dieser Zweisprachigkeit nicht zu gefährden.

Bei Gesetzeserarbeitung mit dabei

Daniel Albertin, der erste Gemeindepräsident von Albula/Alvra, habe ihnen zugesichert, in die Erarbeitung eines kommunalen Sprachengesetzes eingebunden zu werden, schreiben die beiden Sprachorganisationen weiter. Zudem habe Regierungsrätin Barbara Janom Steiner der Fusionsgemeinde seitens der Regierung Unterstützung in Sprachenfragen zugesagt, sofern dies gewünscht werde.

Von Erfolgsaussichten überzeugt

Wie die LR und die Uniun Rumantscha Grischun Central betonen, hätten eine Verfassungsbeschwerde beim Verwaltungsgericht und ein allfälliger Weiterzug ans Bundesgericht «durchaus Erfolgsaussichten gehabt». Germäss kantonalem Sprachengesetz würden Gemeinden mit einem Anteil von mindestens 40 Prozent einer angestammten Sprachgemeinschaft als einsprachig gelten. In Albula/Alvra liege der Anteil der Romanischsprachigen bei 47,6 Prozent, weshalb die Gemeinde auch als einsprachig romanisch angesehen werden könnte. (jfp)

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