179 Mitarbeiter erheben Klage
Nun machen die Kantonsangestellten ihre Drohung wahr: Sie reichen beim Verwaltungsgericht Klage ein gegen nicht erfolgte Lohnerhöhungen.
Nun machen die Kantonsangestellten ihre Drohung wahr: Sie reichen beim Verwaltungsgericht Klage ein gegen nicht erfolgte Lohnerhöhungen.
Kanton. - Es sind 179 Angestellte des Kantons Schwyz aus den sogenannten Anlauf- und Erfahrungsstufen, die dem Aufruf des Personalverbandes des Kantons Schwyz gefolgt sind und sich nun gerichtlich gegen die Aussetzung von Beförderungen wehren. Bei den betroffenen Angestellten handelt es sich gemäss Alfons Müller, dem Präsidenten des Personalverbandes, vor allem um junge und neu beim Kanton Angestellte in den beiden tiefsten Lohnstufen, die in der Regel einen Jahreslohn zwischen 40000 und 80000 Franken erhalten. Die Kantonsangestellten wehren sich mit der Klage beim Verwaltungsgericht gegen die vom Regierungsrat beantragte Sparmassnahme und vertreten die Meinung, dass es für diese nicht gewährte Lohnerhöhung keine gesetzliche Grundlage gibt. Die Sparmassnahmen werden so nun auch zum Gerichtsfall. (one)
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