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Sterbetourismus im Misox

Im Kanton Graubünden hat sich die Zahl der Sterbehilfefälle in den letzten Jahren fast verzehnfacht. 
Speziell ist die Situation im Moesano. Letztes Jahr wurden innerhalb von drei Monaten drei Personen aus dem Ausland in den Tod begleitet. Wir haben mit der Bündner Grossrätin Nicoletta Noi-Togni über diesen Umstand gesprochen.

Südostschweiz
14.03.17 - 08:32 Uhr
Ereignisse
Zum Sterben ins Ausland: Hinter den Fenstern dieser Wohnung in Monticello wurde eine Person in den Tod begleitet. Bild Annalisa De Vecchi
Zum Sterben ins Ausland: Hinter den Fenstern dieser Wohnung in Monticello wurde eine Person in den Tod begleitet. Bild Annalisa De Vecchi

Annalisa De Vecchi spricht mit Grossrätin Nicoletta Noi-Togni.

Nicoletta Noi-Togni ist beunruhigt. Sie fährt mit ihrem Auto in Richtung Monticello, einer kleinen Fraktion der Gemeinde San Vittore im unteren Misox. Im Dorf ist alles ruhig. Einige Meter hinter der Kirche fährt sie plötzlich langsamer. «Hier ist es passiert», erzählt Noi-
Togni der Journalistin. Die Grossrätin zeigt auf ein rosarotes Haus rechts von der Strasse. In diesem Haus sei am 18. Oktober 2016 ein 90-jähriger Italiener in den Tod begleitet worden.

Dieser Fall war auch der Auslöser für eine parlamentarische Anfrage der Grossrätin aus dem Misox, die sie im Dezember eingereicht hat und die gestern von der Regierung beantwortet wurde. Genau eine Woche nach der Einreichung ihre Anfrage kam es in Buseno im Calancatal zu zwei weiteren Freitodbegleitungen. Und auch in diesen Fällen stammten die beiden Sterbewilligen aus Italien. Das könnte zu einem «Todestourismus im Moesano ausarten», schreibt die Grossrätin in ihrer Anfrage. Die Regierung ihrerseits betont in ihrer Antwort auf die Anfrage Noi-Togni, dass das Anbieten indirekter oder passiver Sterbehilfe keiner Bewilligung bedürfe.

Nur «Kunden» aus Italien

Hinter den genannten drei Fällen steckt eine Sterbehilfeorganisation aus dem Tessin. Sie wurde im Jahr 2014 als Liberty Life im Tessin gegründet, inzwischen heisst sie LL Exit und hat ihren Sitz in Delémont im Kanton Jura. Im Vergleich zur bekannten 
Sterbehilfeorganisation Exit operiert LL Exit aber anders. Während die 
Organisationen Exit Deutschschweiz und Exit Suisse Romande nur Schweizer oder Personen mit Wohnsitz in der Schweiz in den Tod begleiten, tut LL Exit dies mehrheitlich mit Personen aus Italien.

Vermieter im Ungewissen

Im Dorf ist derweil immer noch alles ruhig. Keine Menschenseele ist zu sehen – bis auf den Mann, der in seinem Garten arbeitet. Sein Haus liegt nur wenige Meter vom rosaroten Haus entfernt. An jenem 18.  Oktober seien einige Leute vor dem Haus gestanden, erinnert sich der Einwohner; zudem ein Polizeiauto und das Auto des Regionalarztes. Eine eher ungewöhnliche Situation für das kleine Dorf, wie der Mann findet.

Aber auch sonst gab es in Monticello einige Ungereimtheiten. «Alle aussergewöhnlichen Todesfälle müssen der Staatsanwaltschaft gemeldet werden», sagt Noi-Togni. Die Gemeinde sei allerdings erst eine Woche später über den Vorfall informiert worden. Darüber ist die Grossrätin und Gemeindepräsidentin von San Vittore schlicht entsetzt. «Alle vermieteten Wohnungen, in denen kommerzielle Tätigkeiten stattfinden, müssen bei der Gemeinde gemeldet werden», betont Noi-Togni.

Und es gibt weitere gesetzliche 
Bestimmungen: Wenn eine Freitodbegleitung aus selbstsüchtigen Beweggründen durchgeführt wird, kann dies mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden, heisst in Artikel 115 des Schweizerischen Strafgesetzbuches. Darunter fallen laut Noi-Togni auch Vergehen aus Gewinngründen. Deshalb müsse kontrolliert werden, wie viel für eine Freitodbegleitung verlangt werden könne. Für die beiden Fälle in Buseno seien jeweils 16 000 Franken in Rechnung gestellt worden, so die Politikerin.

Noi-Togni ist vor allem eines wichtig: Als ehemalige Krankenschwester hat sie immer im Sinne des Lebens gearbeitet, wie sie sagt. «Allgemein bin ich deshalb nicht sehr für den assistierten Suizid. Es ist ein unnatürlicher Gewaltakt.» (dea)

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