Per Mitte 2011 ist die Regelung für den Selbstbehalt von kassenpflichtigen Medikamenten angepasst worden. Bisher galt: Für Originalpräparate, bei denen es ein Generikum gibt und bei dem die Preisdifferenz zum teuersten Generikum grösser als 20 Prozent ist, beträgt der Selbstbehalt nicht 10, sondern 20 Prozent. Seit kurzem gilt folgende Regelung: Für ein Medikament beträgt der Selbstbehalt 20 Prozent, wenn es 20 Prozent teurer ist als der Durchschnittspreis des günstigsten Drittels der Präparate mit der gleichen Wirkstoffzusammensetzung.
Die neue Regelung hat zur Folge, dass auch bei einem teuren Generikum anstatt den über 10 Prozent Selbstbehalt 20 Prozent aus der eigenen Tasche bezahlt werden müssen. Zudem sind mehr Originalpräparate vom hohen Selbstbehalt betroffen.
Als Konsument ist man höheren Preisen bzw. Selbstbehalt nicht gänzlich ausgeliefert: Auf mymedi.ch kann man die Medikamentenpreise und auch den fälligen Selbstbehalt vergleichen. Man kann auch den Arzt, die Apothekerin oder die Krankenkasse fragen und gleich doppelt sparen: Einerseits beim Medikamentenpreis, andererseits beim Selbstbehalt.
Zudem: Muss man für ein Medikament 20 Prozent Selbstbehalt bezahlen, bedeutet das immer, dass es eine günstigere Alternative gibt.
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Quelle: comparis.ch