Chur. – Die Bündner Wolfsfamilie mit den drei Jungtieren am Calanda könnte zum Abschuss freigegeben werden. Dann nämlich, wenn sie Rehe, Gämsen, Steinböcke oder Hirsche reisst und dadurch hohe Einbussen bei den kantonalen Jagderträgen verursacht. So steht es in der revidierten eidgenössischen Jagdverordnung, welche Mitte Juli in Kraft getreten ist.
150 Rehe oder Gämsen je Jahr
In Fachkreisen herrscht seither Ungewissheit, wie die Verordnung zu interpretieren ist. Es handle sich um eine Verordnung, die weder die praktische Umsetzung noch wildbiologische Grundlagen berücksichtigt, sagt etwa Wildbiologe Andreas Moser gegenüber der «Südostschweiz». Er schätzt, dass die Wolfsfamilie jährlich bis zu 150 Rehe, Gämsen, Steinböcke oder Hirsche reisst.
«Das reicht nicht aus für eine Abschussbewilligung», sagt Marcel Michel vom Bündner Amt für Jagd und Fischerei. Eine Regulation durch Abschüsse komme erst in Frage, wenn eine Region flächig mit Wölfen besiedelt sei und es regelmässig Nachwuchs gebe. Wegen einer Wolfsfamilie sehe man keinen Grund aktiv zu werden.
Ähnlich klingt es bei der Eidgenössischen Jagdverwaltung. Man könne den Schaden nicht an den gefressenen Wildtieren messen. (rf)
Datum: 08.09.2012 20:00
Quelle: suedostschweiz.ch
Ressort: Vermischtes
Region: Graubünden
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