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Zwei Verurteilungen im Fall um die Genfer Kantonalbank

Das Genfer Appellationsgericht ist dem erstinstanzlichen Urteil gefolgt und hat am Donnerstag zwei der drei ehemaligen Kadermänner der Genfer Kantonalbank (BCGE) schuldig gesprochen. Es verurteilte den Ex-Generaldirektor und seinen Stellvertreter wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe auf Bewährung.

Südostschweiz
10.05.12 - 18:45 Uhr

Genf. – Ex-Generaldirektor Marc Fues wurde zu 180 Tagessätzen à 400 Franken verurteilt. Zudem wurden ihm Gerichtskosten in der Höhe von 300'000 Franken auferlegt. Sein Stellvertreter René Curti erhielt 120 Tagessätze à 260 Franken. Auch er muss sich mit 250'000 Franken an den Gerichtskosten beteiligen.

Die Richter sah es als erwiesen an, dass die beiden Männer versucht hatten, die finanzielle Situation, in der die Bank wegen einer Immobilienkrise steckte, zu vertuschen.

Hingegen sprachen die Richter die beide Kadermänner vom Vorwurf der qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung frei. Sie begründeten den Freispruch damit, dass sich die beiden nicht unrechtmässig bereichert hätten. Vielmehr hätten sie versucht, die Bank vor einem Zusammenbruch zu retten.

Dominique Ducret, der damals als Verwaltungsratspräsident amtete, wurde hingegen von allen Anschuldigungen freigesprochen - wie schon im erstinstanzlichen Urteil. Dem ehemaligen Genfer Nationalrat war ebenfalls Urkundenfälschung und qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung vorgeworfen worden.

Ob das Urteil weitergezogen wird, ist noch offen. «Wir müssen darüber beraten», sagte Christian Lüscher, Anwalt von Fues. Ein Rekurs sei aber sehr wahrscheinlich.

Den drei Männern der Genfer Kantonalbank war vorgeworfen worden, während drei Rechnungsperioden von 1996 bis 1998 die Bilanz der Kantonalbank geschönt zu haben. Im Jahre 2000 flog alles auf. Die Genfer Steuerzahler mussten die Kantonalbank mit etwas mehr als zwei Milliarden Franken retten.

Neben den drei Bankiers waren beim ersten Prozess auch zwei Revisoren von Ernst&Young auf der Anklagebank gesessen. Sie waren zwar freigesprochen worden, doch die Genfer Staatsanwaltschaft hatte das Urteil weiter gezogen.

Ernst&Young wollte jedoch den Fall zum Abschluss bringen. Daher schloss die Revisionsgesellschaft mit dem Kanton Genf Ende März 2012 einen Vergleich ab, in dem sie sich verpflichtete, dem Kanton Genf, der Stadt Genf und der BCGE über 100 Millionen Franken zu bezahlen. Im Gegenzug verzichten diese auf sämtliche strafrechtlichen wie auch zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber den beiden Revisoren. (sda)

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