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Viehhandelskonkordat soll aufgehoben werden

Die Schwyzer Regierung beantragt dem Kantonsrat, die Internationale Übereinkunft über den Viehhandel aufzuheben. Aus dem Konkordatsvermögen gingen dann rund 160 000 Franken an den Kanton Schwyz.

Südostschweiz
26.01.15 - 11:38 Uhr

Schwyz. - Das Konkordat vom 13. September 1943 soll aufgehoben werden, weil der Bund die gesetzliche Grundlage zur Erhebung der Schlachtabgabe geschaffen hatte. Diese ersetzt materiell die bislang auf der Grundlage des Viehhandelskonkordats erhobenen Umsatzgebühren.

Mit der Aufhebung gehe es auch darum, das Konkordatsvermögen von 4,8 Mio. Franken auf die Mitglieder des Viehhandelskonkordats zu verteilen, teilte die Schwyzer Staatskanzlei am Montag mit. Auf die Urkantone entfallen 6,7 Prozent des vorhandenen Vermögens. Schwyz soll 160'000 Franken erhalten.

Für die Aufhebung braucht es die Zustimmung aller Kantone und des Fürstentums Liechtenstein. (sda)

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