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Verordnung tritt Volkswillen laut Initianten mit Füssen

Die Verordnung zur vorläufigen Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative tritt per Anfang 2013 in Kraft. Dieser Entscheid trifft bei den meisten Involvierten auf Zustimmung. Die Initianten hingegen sprechen von einer «Demokratieverweigerung».

Südostschweiz
22.08.12 - 20:44 Uhr

Bern. – Der Bundesrat habe sich dem Druck der Gegner gebeugt, sagte Mitinitiantin Vera Weber auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Indem die Verordnung erst per 1. Januar 2013 gelte, werde der «Volkswillen mit Füssen getreten», liessen die Initianten in einer Mitteilung verlauten.

Etwas versöhnlicher geben sich die Zweitwohnungs-Gegner mit Blick auf den Inhalt der Verordnung. Grundsätzlich einverstanden zeigen sie sich mit der gewählten Definition des Begriffs Zweitwohnung. Als solche gelten gemäss Verordnung Wohnungen, die nicht durch Personen mit Wohnsitz in der jeweiligen Gemeinde genutzt werden. Ausnahmen gelten etwa für Studierende.

Und auch der Umstand, dass die Umnutzung von bestehenden Erst- in Zweitwohnungen unter bestimmten Auflagen weiterhin möglich ist, wird von den Initianten grundsätzlich akzeptiert. Im Gegensatz zum ursprünglichen Verordnungsentwurf werde das Risiko von Missbräuchen aufgrund der präziser formulierten Bedingungen minimiert.

«Stossend und inakzeptabel» ist aus Sicht der Initianten allerdings der Umgang mit Sondernutzungsplänen. Bauten, die unter diese Pläne fallen, sollen gemäss Verordnung auch erstellt werden können, wenn die Baubewilligung zum Zeitpunkt der Annahme der Initiative noch nicht vorlag.

Ein Bauvorhaben mit mehreren Sondernutzungsplänen ist das Ferienresort Andermatt, das derzeit gebaut wird. Entsprechend erleichtert zeigte sich die Urner Justizdirektorin Heidi Z'graggen. In die Realisierung des Resorts seien bereits grosse Mittel investiert worden, sagte Z'graggen. Der Entscheid des Bundesrates schaffe Rechtssicherheit.

Auch die Exponenten anderer Bergkantone, die wegen der Zweitwohnungsinitiative finanzielle Einbussen befürchteten, drückten ihre Zufriedenheit aus.

Stellvertretend für die besonders von der Initiative betroffenen Kantone teilte die Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) mit, mit der Besitzstandsgarantie für bestehende Bauten könne ein massiver Wertezerfall in Berggemeinden vermieden werden.

Erleichterung auch im Kanton Bern, in dem sich viele der von der Verordnung betroffenen Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von mehr als 20 Prozent befinden. Als «für uns der beste Termin» nannte der Gemeinderatspräsident von Saanen, Aldo Kropf, auf Anfrage den 1. Januar 2013. In der Gemeinde Saanen liegt der Nobelferienort Gstaad.

Der Termin 1. Januar werde es der Saaner Bauverwaltung erlauben, die hängigen Baugesuche «soweit möglich» abzuwickeln, sofern diese vollständig seien.

Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz befürchtet durch das verspätete Inkrafttreten eine Flut von neuen Baugesuchen, welche den alpinen Raum verunstalteten. Dies versuchen die Stiftung Franz Weber und ihr Verein Helvetia Nostra zu verhindern.

Beim Branchenverband Gastrosuisse stösst insbesondere die Regelung bei «warmen Betten» auf Zustimmung. Gemäss Verordnung soll der Bau von Wohnungen zulässig sein, wenn diese ein hotelähnliches Betriebskonzept haben und nicht individuell ausgestaltet sind. Dieses Entgegenkommen sei für die Hotellerie besonders in den momentan schwierigen Zeiten wichtig.

Schliesslich sieht auch der Hauseigentümerverband (HEV) seine zentralen Forderungen erfüllt. Durch die Verordnung könne ein massiver Wertverlust im Gebäudebestand abgewendet werden.

An die Adresse der Initianten richtet der HEV den Appell, nicht auf den Maximalforderungen zu beharren. Die Hauptforderungen der Initiative würden durch die neue Verordnung erfüllt, ohne jedoch den Zweitwohnungsbau vollständig zu verhindern. (sda)

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