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Verkehrskommission im Ständerat besteht auf Helmpflicht

Die ständerätliche Verkehrskommission (KVF) bleibt dabei: Sie hält an einem Mindestalter für Velofahrer und an einer Helmtragpflicht fest. Und sie will mehr Atem- statt Blutproben für Blaufahrer. Damit widerspricht sie dem Nationalrat. Neu schlägt sie einen Artikel über Fussgängerstreifen vor.

Südostschweiz
11.01.12 - 12:10 Uhr

Bern. – Wie die KVF am Mittwoch mitteilte, bleibt sie in drei wesentlichen Punkten des Sicherheitspakets Via Sicura auf der Linie des Ständerats. Zum einen will sie ein Mindestalter für Velofahrer. Sie schlägt vor, dass Kinder vor dem 6. Altersjahr auf Haupt- und verkehrsreichen Strassen nur in Begleitung einer mindestens 16-jährigen Person fahren dürfen. Der Entscheid fiel mit 9 zu 2 Stimmen. Der Nationalrat hatte sich in der Wintersession gegen ein Mindestalter ausgesprochen.

Die zweite Differenz zum Nationalrat betrifft den Velohelm. Die Kommission will nach wie vor alle Radfahrer bis zum vollendeten 14. Altersjahr dazu verpflichten, einen Helm zu tragen. Der Nationalrat wollte von einem Helmobligatorium nichts wissen.

Zudem setzt die KVF im Gegensatz zur grossen Kammer auf beweissichere Atemlufttest für alkoholisierte Lenker statt auf Blutproben. Letztere hält sie für teuer und aufwendig. Der Nationalrat hingegen wollte bei Anzeichen von Trunkenheit am Steuer zusätzlich zum Atemtest auch eine Blutprobe anordnen.

Auf der gleichen Linie wie der Nationalrat ist die Ständeratskommission in Sachen Führerschein und Radarwarnungen. Mit 7 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen hat sich die KVF dafür ausgesprochen, dass die Fahrerlaubnis unbefristet gilt. Damit sollen für Berufsfahrer keine strengeren Regeln eingeführt werden, wie es der Ständerat ursprünglich beschlossen hatte.

Zudem soll es verboten sein, öffentlich vor Radarkontrollen zu warnen. Die KVF will, dass in schweren Fällen eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen ausgesprochen werden kann.

Angesichts der Häufung von Unfällen auf Schweizer Fussgängerstreifen hat die Kommission auch darüber diskutiert. Einstimmig hat sie beschlossen, dass das Thema Zebrastreifen künftig Sache des Bundes sein soll. Dieser soll in Zusammenarbeit mit den Kantonen bauliche Vorgaben für die Ausgestaltung von Fussgängerstreifen erlassen können.

Dazu bedarf es eines neuen Artikels in Via Sicura. Damit er jedoch integriert werden kann, muss ich noch die KVF des Nationalrats damit befassen. Sie wird dies in ihrer nächsten Sitzung vom 16. Januar tun. (sda)

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