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Todesurteil an Behindertem nicht vollstreckt

In letzter Minute ist die Hinrichtung eines geistig behinderten Gefangenen im US-Bundesstaat Georgia gestoppt worden. Nur Minuten bevor Warren Hill am Dienstagabend in Jackson die Todesspritze bekommen sollte, stoppte ein Berufungsgericht die Hinrichtung.

Südostschweiz
20.02.13 - 03:17 Uhr

Washington. – Dies Hills Verteidigerteam um den Anwalt Brian Kammer mit. Die Exekution von Hill war schon mehrere Male verschoben worden. Der Oberste Gerichtshof von Georgia hatte am Nachmittag einen Antrag auf Aufschub der Strafvollstreckung abgelehnt.

Hills Anwälte gingen dagegen juristisch vor. Sie machten geltend, dass alle Experten, die Hill bescheinigt hatten, geistig gesund zu sein, ihre Meinung mittlerweile geändert hätten.

Sie stimmten nun mit anderen Fachleuten darin überein, dass Hill geistig zurückgeblieben sei, hiess es in dem Antrag, der der Nachrichtenagentur AFP vorlag. Vor dem Obersten Gerichtshof der USA war ein Einspruch gegen die Hinrichtung gescheitert.

Der Afroamerikaner Hill ist 52 Jahre alt und soll nach Angaben seiner Anwälte einen Intelligenzquotienten von 70 und die geistigen Fähigkeiten eines Zwölfjährigen haben. Er sitzt seit 21 Jahren im Todestrakt. 1991 war er wegen der Ermordung eines Mithäftlings zum Tode verurteilt worden.

Der Oberste Gerichtshof der USA hatte 2002 entschieden, dass geistig Behinderte nicht hingerichtet werden dürfen. Er überliess es aber den einzelnen Bundesstaaten, geistige Behinderung zu definieren.

In Hills Fall ist auch die Art der Hinrichtung umstritten, da er als erster Todeskandidat in Georgia allein mit dem tödlichen Gift Pentobarbital anstatt wie bisher mit einer Mischung aus drei Giften getötet werden soll.

Die geplante Hinrichtung Hills stösst unter anderem bei Menschenrechtsaktivisten auf scharfe Kritik. Auch die Vereinten Nationen forderten den Bundesstaat Georgia auf, das Todesurteil nicht zu vollstrecken. (sda)

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