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Tierzüchter empört über Bundes-Vorschlag

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) will die Fördergelder für die Tierzucht effizienter einsetzen. Die vollen Beträge sollen nur noch für reinrassige Tiere fliessen. Die Tierzüchter wehren sich vehement gegen diese «Verschärfung» der Tierzuchtverordnung.

Südostschweiz
10.08.12 - 18:29 Uhr

Bern. – Die «massive Kürzung» der Bundesbeiträge sei nicht akzeptabel, schreibt der Verband Braunvieh Schweiz in seiner Stellungnahme zur Anhörung, die am Freitag zu Ende ging. Die Ziegenzüchter sehen gar den Fortbestand der Herdebuchzucht für Ziegen in Gefahr.

Heute gibt der Bund jährlich rund 34 Millionen Franken für die Förderung der Tierzucht aus. Dieser Betrag soll sich gemäss BLW mit der Revision zwar nur um einige hunderttausend Franken verringern. Die Gelder sollen aber «effizienter» und zugunsten einer «hochstehenden» Zucht fliessen, wie Simon Hasler vom BLW auf Anfrage sagte.

Konkret soll die Reinrassigkeit gefördert werden. Rindvieh sowie Schweine, Schafe und Ziegen müssen neu einen Blutanteil von 87,5 Prozent einer bestimmten Rasse aufweisen, damit ihre Züchter den vollen Beitrag für das einzelne Tier erhalten.

Der grösste Schweizer Rindviehzuchtverband swissherdbook rechnet vor, dass in seinem Fall die Beiträge für 92'000 Tiere wegfallen würden. Braunvieh Schweiz spricht von 32'000 Tieren.

Dass der Bund bei der Rindviehzucht im Gegenzug den Beitrag pro reinrassiges Tier von heute 10 auf 11 Franken erhöhen will, schafft aus Sicht der Viehzüchter keine Abhilfe.

Sie fordern eine Erhöhung auf 12 Franken, um den erwarteten Rückgang bei den Fördergeldern abzufedern. Bei einer Erhöhung um bloss einen Franken rechnen Braunvieh Schweiz und swissherdbook mit einem Minus von 175'000 Franken beziehungsweise rund 1 Million Franken gegenüber heute.

Auch die Absicht, die Obergrenze für die jährlichen Ausgaben für die Rindviehzucht bei 25 Millionen statt wie bisher bei 30 Millionen zu ziehen, sorgt für Missmut. Damit würden innovative Ansätze «bestraft», finden die Viehzüchter. Das BLW verweist als Begründung der Kürzung auf die «tatsächlichen Gegebenheiten der letzten Jahre». (sda)

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