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Strengere Regeln gegen Zwangsheiraten ab Juli 2013

Die Verfolgung von Zwangsheiraten wird ab Juli 2013 verschärft. Der Bundesrat hat am Mittwoch das entsprechende Massnahmenpaket auf diesen Zeitpunkt in Kraft gesetzt. Wer jemanden zur Eheschliessung zwingt, wird härter bestraft.

Südostschweiz
27.03.13 - 13:22 Uhr

Bern. – Das Parlament verabschiedete im vergangenen Juni mehrere Gesetzesänderungen, um Zwangsheiraten strenger zu ahnden. Die Zwangsheirat als Verstoss gegen elementare Persönlichkeitsrechte werde damit wirksamer bekämpft, hielt das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) fest.

Teil der Reform ist eine weiter gehende Strafbestimmung: Die Strafverfolgungsbehörden müssen Zwangsheirat künftig von Amtes wegen verfolgen. Der Zwangsbegriff wurde ausgedehnt. Zudem wird die Höchststrafe von drei auf fünf Jahre Freiheitsentzug erhöht.

Fliegt eine Zwangsehe auf, erklären sie die Behörden künftig für ungültig. Um zu verhindern, dass Druck auf einen Ehepartner ausgeübt wird, kommt es selbst dann zu einer Annullation, wenn die Betroffenen die Ehe freiwillig weiterführen wollen. Für eingetragene Partnerschaften unter Homosexuellen gilt das gleiche.

Annulliert werden auch Ehen, bei denen eine Person noch minderjährig ist. Solche Minderjährigenehen sollen in der Schweiz auch ausnahmslos verhindert werden, indem in jedem Fall das Schweizer Recht zur Anwendung kommen soll. Für Ausländer gilt heute eine lockere Bestimmung.

Die schärferen Regelungen erstrecken sich auch auf Ehen, die im Ausland geschlossen wurden. So kann eine solche Ehe angefochten werden, wenn ein Bezug zur Schweiz besteht. Auch wer jemanden im Ausland zu einer Heirat zwingt, kann in der Schweiz bestraft werden.

Kommt es bei Ausländern zu einer Zwangsheirat oder Ehe mit Minderjährigen, soll künftig auch kein Nachzug des Ehegatten in die Schweiz mehr möglich sein. Ein in der Schweiz lebendes Opfer einer Zwangsheirat kann dafür nach Auflösung einer Ehe ein Bleiberecht in der Schweiz erhalten.

Gestärkt wird auch die Zusammenarbeit zwischen den Behörden. Wenn eine Behörde von einer Zwangsehe erfährt, muss sie aktiv werden. So müssen Zivilstandsbehörden beispielsweise zwingend eine Strafanzeige einreichen. (sda)

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