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Stimmvolk hat am 23. September viel zu tun

Der Abstimmungssonntag vom 23. September mit bedeutenden kantonalen Vorlagen rückt näher. Es geht um finanzielle Lastenverteilung, öffentlichen Verkehr, um das Kloster Einsiedeln und um Familienzulagen. Eine Übersicht.

Südostschweiz
30.08.12 - 15:45 Uhr

Schwyz. - Der Kanton Schwyz wurde in den vergangenen zehn Jahren stärker mit neuen Aufgaben belastet als die Bezirke und die Gemeinden. Am 23. September entscheiden die Schwyzer und Schwyzerinnen nun, ob die Lasten wieder ausgewogener verteilt werden sollen.

Mit einer Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich sollen neu 75 Prozent der Einnahmen der Grundstückgewinnsteuer beim Kanton verbleiben - dementsprechend 25 Prozent bei den Bezirken und Gemeinden. Dadurch würde der Kantonshaushalt jährlich um rund 17 Mio. Franken entlastet, die Bezirke und Gemeinden um den selben Betrag belastet.

Als zweite Massnahme soll das Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs teilweise revidiert werden, um die Verteilung der Betriebsbeiträge neu zu regeln.

Heute zahlen der Kanton sowie die Bezirke und Gemeinden je 50 Prozent der Betriebsbeiträge für den öffentlichen Verkehr. Künftig soll der Kanton 40 Prozent tragen, die Bezirke und Gemeinden sollen 60 Prozent übernehmen. Der Kanton würde dadurch 3 Mio. Franken pro Jahr sparen. Die Bezirke und Gemeinden hingegen hätten 3 Mio. Franken höhere Auslagen.

Weiter werden die Stimmberechtigten entscheiden, ob der Kanton Schwyz die Restaurierungsarbeiten im Kloster Einsiedeln weiterhin unterstützen wird. Sie befinden über einen Verpflichtungskredit von 8 Mio. Franken an die Restaurierungsarbeiten bis ins Jahr 2022.

Der im Jahr 2001 gesprochene Verpflichtungskredit von 8 Mio. Franken zur Mitfinanzierung der Restaurierungsarbeiten läuft Ende 2012 aus. Der Kantonsrat hatte mit 81 zu 1 Stimmen der finanziellen Unterstützung zugestimmt.

Als dritte Vorlage kommt die Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen zur Abstimmung. Der Beschluss des Bundesparlaments, dass Selbständigerwerbende neu obligatorisch der Familienzulagenordnung unterstehen, erfordert einige Anpassungen auf kantonaler Ebene.

Dies werde zum Anlass genommen, weitere Änderungen vorzunehmen, heisst es in der Broschüre zur Abstimmung. So soll der Kantonsrat künftig die Höhe der Familienzulagen festlegen können. Die geltende gesetzliche Bindung an das Bundesminimum soll geändert werden.

Zusätzliche soll der Kantonsrat auf Antrag der Regierung den Beitragssatz für die Familienausgleichskasse Schwyz festsetzen können. Der Kantonsrat hatte die Teilrevision mit 83 zu 4 Stimmen gutgeheissen. (red)

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