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St. Galler Kantonsrat will Auto-Pendler stärker zur Kasse bitten

Pendler aus dem Kanton St. Gallen, die mit dem Auto zur Arbeit fahren, werden künftig bei den Steuern den Zugs-Pendlern gleichgestellt. Der Kantonsrat beschloss am Mittwoch gegen den Widerstand der SVP eine Beschränkung des Abzugs auf den Preis eines 2.-Klasse-GA.

Südostschweiz
26.11.14 - 13:58 Uhr

St. Gallen. – Dies entspricht ab Mitte Dezember 3655 Franken. Bisher können Pendler, die für den Arbeitsweg auf das Auto angewiesen sind, ihre Fahrkosten unbeschränkt vom steuerbaren Einkommen abziehen. Bei grösseren Distanzen kann dies durchaus 30 000 Franken im Jahr ausmachen.

Regierungsrat Benedikt Würth sah in der heutigen Regelung eine «massive Umverteilung» zu Lasten der Pendler, die den öffentlichen Verkehr (ÖV) benützten. Der Fahrkostenabzug in der Höhe des Preises eines Generalabonnements (GA) sei eine einfache und kluge Lösung.

SVP gegen «versteckte Steuererhöhung»

Es gebe ja auch die kombinierte Mobilität mit Auto und ÖV. «Wir wollen nicht das Pendeln verteufeln», sagte Würth. Die SVP-Fraktion und FDP-Kantonsrat Walter Locher (St. Gallen) sahen dies ganz anders. Linus Thalmann (SVP, Kirchberg) sprach von einer versteckten Steuererhöhung, welche die Landbevölkerung benachteilige.

Über 60 000 Auto-Pendler seien von der neuen Regelung betroffen. Der Kanton rechnet mit jährlich etwa 34 Millionen Franken an zusätzlichen Steuereinnahmen. Davon fliessen 16 Millionen in die Staatskasse, 18 Milionen gehen an die Gemeinden.

Der Rat trat mit 71:38 Stimmen auf die Vorlage ein und hiess die Beschränkung des Fahrkostenabzugs gut. Die SVP drohte damit, das Referendum zu ergreifen. (sda)

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