Sonderjagd könnte vor Gericht enden
Erklärt der Grosse Rat des Kantons Graubünden die Sonderjagdinitiative für ungültig, gehe man vor Verwaltungsgericht. Das sagt Initiant und Grossrat Christian Mathis.
Erklärt der Grosse Rat des Kantons Graubünden die Sonderjagdinitiative für ungültig, gehe man vor Verwaltungsgericht. Das sagt Initiant und Grossrat Christian Mathis.
Chur. – Die Befürworter der Sonderjagdinitiative wollen nicht aufgeben, auch wenn die Bündner Regierung die Initiative für ungültig erklären möchte. Das sagt Initiant und SVP-Grossrat Christian Mathis im Interview mit der «Südostschweiz».
Falls der Rat der Regierung aber folge und die Initiative im Februar für ungültig erkläre, werde man an das Verwaltungsgericht gelangen. Wenn die Initiative ungültig sei, sei das eine «Verarschung» jener, die unterschrieben hätten. (so)
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