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Software-Firma hat Schulverwaltung veräppelt

Die Schwyzer Regierung hat wie gefordert über ein gescheitertes Schul-IT-Projekt Rechenschaft abgelegt. Noch unklar ist, ob der Kanton ein Gerichtsverfahren gegen die verantwortliche Firma führen wird.

Südostschweiz
30.10.14 - 12:31 Uhr

Schwyz. - Das Projekt «schuldatenverwaltung.ch» hätte für die Schwyzer Volksschulen eine gemeinsame kantonale Daten- und Arbeitsplattform schaffen sollen. Das Parlament sprach 2013 einen Kredit von 1,23 Millionen Franken.

Mitte Mai gab die Regierung bekannt, dass das Projekt gescheitert sei. Der Kanton zog sich aus dem 2010 gestarteten Projekt zurück, weil es zu viele Mängel habe. CVP-Kantonsrat Adrain Dummermuth reichte ein Postulat ein, worin er die Regierung aufforderte, Rechenschaft über das «Debakel» abzulegen. Das Projekt sei gescheitert, der finanzielle und organisatorische Schaden enorm, schreibt Dummermuth.

In der Schlussfolgerung des mehrseitigen Berichts, welchen die Regierung am Donnerstag veröffentlichte, schreibt sie, dass für das Scheitern letztlich verschiedene Gründe auszumachen seien. In erster Linie müssten die unverlässlichen und unzureichenden Vorgehensweisen sowie die Beteuerungen der Software-Firma ins Feld geführt werden.

Diese hätten auch zur Folge gehabt, dass das Projekt und dessen Komplexität zu Beginn vielleicht auch seitens des Kantons unterschätzt worden sei. «Aus Nachbetrachtung wäre es wohl erforderlich gewesen, das Projekt von Anfang an mit zusätzlichem (externen) Knowhow im Projektmanagement von Informatikprojekten zu begleiten», schreibt die Regierung.

Seit dem Abbruch des Projekts steht der Kanton mit dem betroffenen Unternehmen in Verhandlung. Zum einen, um für die Zeit des Rückbaus während der folgenden zwei Jahre eine Übergangslösung zu finden. Zum anderen bezüglich der finanziellen Rückforderungen, weil die Firma den Vertrag nicht erfüllen konnte.

Die Verhandlungen zeigten, dass die finanziellen Vorstellungen der beiden Verhandlungsseiten weit auseinander liegen. Die Firma macht noch ausstehende Zahlungen von 220 000 Franken geltend. Der Kanton Schwyz hat im Gegenzug Rückforderungen und Schadenersatz in der Höhe von 600 000 Franken gestellt.

Die Regierung will nun entscheiden, ob sie den Rechtsweg bestreiten will. Aufgrund der Komplexität des Projekts sei mit einem nicht unbeträchtlichen Aufwand zu rechnen, heisst es. Es stelle sich die Kosten-/Nutzenfrage bei einem mit Sicherheit länger dauerndem Verfahren.

Vor der allfälligen Lancierung eines neuen Projekts müsse der Kanton prüfen, ob, in welcher Form und an welcher Stelle das benötigte Knowhow in Sachen Projektmanagement aufgebaut werden könne, hält die Regierung fest. Und: «Bei der Auswahl des entsprechenden Vertragspartners ist höchste Vorsicht geboten.» (sda)

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