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Schwyzer Wahlrecht erleidet in Bern Schiffbruch

Das Wahlrecht in der neuen Schwyzer Kantonsverfassung widerspricht dem Bundesrecht. Der Nationalrat hat diese darum am Montag mit 94 zu 92 Stimmen nicht gewährleistet

Südostschweiz
11.03.13 - 20:59 Uhr

Bern/Schwyz. - Nun ist wieder der Ständerat am Zug, der Volksabstimmung über Bundesverfassung gestellt hatte. Umstritten ist ein Paragraph in der neuen Schwyzer Kantonsverfassung. Wie die Kommissionssprecher Kurt Fluri (FDP/SO) und Andreas Gross (SP/ZH) sagten, steht dort, dass der Kantonsrat im Proporzsystem gewählt wird, die Sitze also nach der Parteienstärke vergeben werden.

Gleichzeitig garantiert die neue Kantonsverfassung jeder der 30 Gemeinden einen Sitz. Die Gemeinde bilden gleichzeitig einen Wahlkreis. In den 13 Gemeinden mit einem Sitz ist die Wahl damit eine Majorzwahl. Nur 30 der 100 Sitze im Kantonsparlament werden faktisch in einem Proporzsystem vergeben. Kleinere Parteien haben dadurch kaum eine Chance.

Gross erklärte, in der Schweiz habe jeder Stimmbürger Anspruch auf die Achtung seiner Grundrechte, im konkreten Fall die Gleichheit vor dem Gesetz und den Anspruch auf Repräsentanz. Eine Stimme aus der Gemeinde Riemenstalden habe gemäss der Kantonsverfassung aber 26 Mal mehr Gewicht als eine aus Unteriberg.

Andy Tschümperlin (SP/SZ) verlangte kurz und bündig: «Wo Proporz draufsteht, muss auch Proporz drin sein». Das Bundesgericht habe das Schwyzer Wahlrecht schon in einem Urteil zur alten Kantonsverfassung als bundesrechtswidrig bezeichnet. Die neue Kantonsverfassung zementiere den Zustand noch zusätzlich.

Andere Schwyzer Nationalräte wollten von einer Korrektur ihrer Kantonsverfassung nichts hören. Schliesslich sei auch die Kantonsautonomie in der Bundesverfassung verankert.

Alois Gmür (CVP) hielt fest, die Schwyzer Bevölkerung habe nach langer Diskussion der Beibehaltung ihres 115-jährigen Wahlsystems zugestimmt. Während all dieser Zeit sei das Prozedere nie als Widerspruch zur Bundesverfassung bezeichnet worden.

Petra Gössi von der FDP erklärte, die kleineren Parteien seien in ihrem Kanton immer wieder gegen das Wahlsystem angerannt, vergeblich. Schwyz müsse die Sache alleine regeln können. Zudem seien Wahlen im Majorzsystem gemäss Bundesverfassung durchaus zulässig, sie sehe also am Schwyzer System nichts Verfassungswidriges.

Pirmin Schwander (SVP) gab zu bedenken, die neue Kantonsverfassung sei fünf Jahre lang diskutiert worden. Das Schwyzer Wahlsystem trage der regionalen Vielfalt Rechnung.

Justizministerin Simonetta Sommaruga warnte, wenn das Parlament die Schwyzer Verfassung in der vorliegenden Form gewährleiste, stosse es die anderen Kantone vor den Kopf. Bei künftigen Wahlbeschwerden wäre die Schwyzer Verfassung vor Bundesgericht praktisch immunisiert.

Auf der Strecke würden die Kantone Zürich, Aargau, Zug, Freiburg und Nidwalden bleiben. Diese änderten ihre Wahlverfahren auf höchstrichterliches Geheiss oder seien daran. Kantone, die sich ans Bundesrecht hielten, könne man nicht im Regen stehen lassen und Schwyz einfach bevorzugen. (sda)

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