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Schwyz will Plätze für Fahrende schaffen

Der Schwyzer Regierungsrat hat in einem Konzept aufgezeigt, wie er die Situation der Fahrenden im Kanton verbessern will. Im Mittelpunkt steht dabei die Schaffung von Stand- und Durchgangsplätzen.

Südostschweiz
10.12.12 - 11:04 Uhr

Kanton. – Die Gemeinschaft der Fahrenden in der Schweiz zählt heute schätzungsweise 30'000 Personen, davon pflegen noch rund 3000 Fahrende eine nomadische Lebensweise. Sie wird von der Schweiz offiziell als nationale Minderheit anerkannt und Kantone und Gemeinden sind verpflichtet, genügend Halteplätze zur Verfügung zu stellen.

Konzept schafft Grundlagen

Wie das Schwyzer Volkswirtschaftsdepartement schreibt, verfügt der Kanton Schwyz aktuell über keine Durchgangs- und Standplätze. Der Regierungsrat sei gewillt, die Situation der Fahrenden im Kanton Schwyz zu verbessern. Zu diesem Zweck wurde das Konzept «Fahrende im Kanton Schwyz» erstellt.

Dieses biete den öffentlichen Entscheidungsträgern, aber auch Privaten, Informationen und Entscheidungsgrundlagen – insbesondere für die Schaffung von Durchgangsplätzen (Halt während der Sommermonate für jeweils rund vier Wochen). Das Konzept nennt die Anforderungen an Grösse, Ausstattung und Zonenzugehörigkeit und enthält Kostenschätzungen für die Erstellung.

Durchgangsplätze und Spontanhalt

Das Konzept sieht vor, dass der Kanton die Durchgangsplätze erstellt und der Betrieb durch die Gemeinde erfolgt. Je nach Bedürfnis und Gegebenheiten soll vom skizzierten Partnerschaftsmodell auch abgewichen?werden können. So können Durchgangsplätze auch von Privaten erstellt und betrieben werden.

Zusätzlich würden kommunale Standorte sowie kantonale Liegenschaften evaluiert und der Austausch mit Armasuisse betreffend nicht mehr genutzter militärischer Areale werde fortgeführt. Angesichts des aktuellen Mangels an offiziellen Plätzen gewinne der sogenannte Spontanhalt an Bedeutung. Die Gemeinden seien hier gefordert, kommunale Möglichkeiten für kurzfristige Aufenthalte vorzusehen und Anfragen von Grundeigentümern für die Gewährung von Spontanhalten zu bewilligen.

Um Verständnis zu schaffen und Vorurteile abzubauen könnten Durchgangsplätze auch befristet betrieben werden. Während des Provisoriums (Dauer z.B. 5 Jahre) könne die Akzeptanz der Bevölkerung, die Standorteignung und die Auslastung durch die Fahrenden getestet werden. (red)

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