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Schweiz-EU: Keine Einigung zu Kroatien

Bei den Unterhändlern der EU-Staaten ist es am Dienstag beim Schweizer Vorschlag, die Personenfreizügigkeit auf Kroatien ohne Unterzeichnung des Zusatzprotokolls anzuwenden, nicht zu einer Einigung gekommen. Damit bleibt das EU-Mandat für ein Rahmenabkommen mit der Schweiz weiterhin blockiert. Das Gleiche gilt für «Horizon 2020» und «Erasmus+».

Südostschweiz
15.04.14 - 21:27 Uhr

Brüssel. – Nachdem die Schweiz erklärt hatte, sie könnte nach der Annahme der Zuwanderungs-Initiative das Zusatzprotokoll zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien nicht unterzeichnen, nahmen die EU-Staaten das Mandat für die Verhandlungen über ein Rahmenabkommen zur Lösung der «institutionellen Frage» mit der Schweiz von ihrer Agenda.

Um die Situation zu deblockieren, lancierte die griechische EU-Präsidentschaft eine an das Mandat gekoppelte Erklärung. Mandat und Erklärung konnten jedoch auch an der jüngsten Sitzung vom Dienstag nicht verabschiedet werden - in erster Linie aus formalen Gründen. Dem Vernehmen nach pochte Grossbritannien darauf, das Dossier vor der endgültigen Zustimmung noch seinem zuständigen Minister zu unterbreiten.

Gemäss einem EU-Diplomaten hatte die griechische Präsidentschaft das Dossier bereits als so genannten A-Punkt auf die Agenda des Botschafter-Ausschusses (Coreper) gesetzt, der am (morgigen) Mittwoch zusammen kommen wird. A-Punkte werden nicht mehr diskutiert, sondern nur noch durchgewinkt. Nun muss alles wieder von der Tagesordnung genommen werden.

Die nächste Sitzung der EU-Unterhändler findet am 29. April statt. «Vorgesehen ist, das Dossier dann zu verabschieden, so dass es am nächsten Tag im Coreper behandelt werden kann», sagte ein Diplomat zur Nachrichtenagentur sda.

Ziel der griechischen Präsidentschaft ist es, dass das EU-Verhandlungsmandat und die Erklärung zu Kroatien zusammen von den EU-Ministern verabschiedet werden. Die Schweiz ihrerseits verfügt bereits über ein Mandat.

Erklärung ist äusserst vertraulich

Die von der Präsidentschaft lancierte Erklärung wird äusserst vertraulich behandelt. Was exakt darin steht, ist bis anhin nicht durchgesickert.

Sie soll gemäss einem EU-Diplomaten dem Versprechen der Schweiz an Kroatien eine gewisse Verbindlichkeit verleihen. Gleichzeitig soll darin die Unantastbarkeit der Personenfreizügigkeit sowie das Prinzip der Gleichbehandlung aller EU-Mitgliedstaaten bekräftigt werden.

In der Erklärung wird ausserdem auf die blockierten Verhandlungen zum Forschungsabkommen «Horizon 2020» und zum Studentenaustauschprogramm «Erasmus+» verwiesen. Die EU-Staaten seien bereit, ihre Position zu den beiden Dossiers zu überdenken, wenn die Schweiz wie versprochen die Personenfreizügigkeit auf Kroatien ausdehne, hiess es in Brüssel.

Schweizer Forschenden läuft die Zeit davon

Doch den Forschenden in der Schweiz läuft die Zeit davon. Um noch wenigstens teilweise privilegiert am EU-Forschungsprogramm teilnehmen zu können, sollte bis Mai eine Ergebnis auf dem Tisch liegen. Für gewisse Projekte ist es jedoch jetzt schon zu spät: Die Bewerbungsfristen sind abgelaufen. (sda)

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