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Regierung greift dem ÖV unter die Arme

Die Schwyzer Regierung beantragt dem Kantonsrat einen Investitionsbeitrag in der Höhe von 530 000 Franken an die Luftseilbahn Illgau – Ried. Und zugunsten der SOB unterbreitet sie einen Verpflichtungskredit von rund 80 000 Franken.

Südostschweiz
28.08.14 - 10:54 Uhr

Schwyz. - Die Luftseilbahn Illgau – Ried verfügt über eine Betriebsbewilligung bis Ende 2015. Um die Betriebsbewilligung verlängern zu können, müssen Sanierungsarbeiten ausgeführt werden, wie die Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte. Dafür wird mit Gesamtkosten von über 1 Million Franken gerechnet.

Die Luftseilbahn übernimmt die Erschliessung der Gemeinde Illgau mit dem öffentlichen Verkehr. Somit wird das Fahrplanangebot der Luftseilbahn vom Bund und vom Kanton Schwyz als regionaler Personenverkehr anerkannt und ist abgeltungsberechtigt. Gemäss Verteilschlüssel zwischen Bund und Kanton Schwyz übernimmt der Bund 47 Prozent der Kosten von 1 Mio. Franken und der Kanton 53 Prozent. Der dem Kantonsrat beantragte Kantonsbeitrag in Höhe von 530 000 Franken ist als zinsloses, rückzahlbares Darlehen ausgestaltet.

Die Schweizerischen Südostbahn (SOB) muss ihre Stationen und Bahnhöfe nach den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes so anpassen, dass sie für Behinderte zugänglich sind. Unterstützung von Bund und Kantonen Im Zuge dieser Arbeiten werden im Bahnhof Hurden 2015 die Perronanlagen mit einem Gesamtaufwand von rund 200 000 Franken behindertengerecht angepasst und weitere bauliche Anpassungen am Bahnhofsgebäude vorgenommen.

Aufgrund des Behindertengleichstellungsgesetzes und des Verteilschlüssels zwischen dem Bund und den beteiligten Kantonen Schwyz, St.Gallen und Zürich muss der Kanton Schwyz einen Anteil von 78 652 Franken leisten. Dieser Investitionsbeitrag wird dem Kantonsrat als à fond perdu-Verpflichtungskredit vorgelegt. (amtl/zim)

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