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Nur noch eine zentrale Staatsanwaltschaft?

Die Strafverfolgung soll effizient agieren. Um dies zu erreichen, schlägt eine Parlamentskommission kurzfristig realisierbare Massnahmen vor, aber auch eine Prüfung der Frage, ob die Bezirksstaatsanwaltschaften noch eine Zukunft haben.

Südostschweiz
21.07.14 - 15:52 Uhr

Schwyz. - Anfang 2011 wurde mit der Einführung der neuen Strafprozessordnung die Strafverfolgung schweizweit vereinheitlicht. Im Kanton Schwyz wurden die Untersuchung von Straftaten und die Anklageerhebung auf die Oberstaats-, die kantonale Staats-, die Jugendanwaltschaft sowie auf die Staatsanwaltschaften der sechs Bezirke aufgeteilt.

Die zur Bewältigung des Justizstreits eingesetzte Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) schlug Verbesserungen vor, die sowohl vom Regierungsrat wie von der kantonsrätlichen Rechts- und Justizkommission geprüft wurden. Am Montag publizierte die Kommission ihre Anträge an das Kantonsparlament.

Die Kommission sieht Optimierungsmöglichkeiten, die innerhalb von zwei Jahren im bestehenden System möglich sind, dies unabhängig davon, ob die heutige Organisation der Strafverfolgung ideal ist, wie Kommissionspräsident Roger Brändli (CVP) auf Anfrage sagte.

Eine in einer Motion vorgeschlagene Änderung betrifft die Arbeitsteilung zwischen den Bezirksstaatsanwaltschaften und der kantonalen Staatsanwaltschaft. Nach Ansicht der Kommission geht heute viel Zeit damit verloren, um festzulegen, welche der beiden Ebenen für einen Fall zuständig sei. Der im Justizgesetz festgeschriebene Kompetenzenkatalog soll deshalb geändert werden.

Weiter soll geprüft werden, ob die 2011 abgeschaffte fachliche Aufsicht über die Oberstaatsanwaltschaft nicht wieder eingeführt werden solle. Ein weiterer Vorstoss regt an, das Massengeschäft (Strafbefehle) von Assistenzstaatsanwälten erledigen zu lassen. Damit könnte die hohe Zahl von Staatsanwälten reduziert werden.

Die kantonsrätliche Kommission möchte aber auch grundlegende Anpassungen prüfen lassen, deren allfällige Umsetzung mehr Zeit brauchen würde. Dabei geht es um die Frage, ob die Staatsanwaltschaft allein vom Kanton getragen werden solle oder ob das Modell «Bezirks- und Kantonsstaatsanwaltschaft» eine Zukunft habe.

Um eine Auslegeordnung zu erstellen, schlägt die Kommission die Einsetzungen eines Fachgremiums vor. Gemäss Brändli wird in der Kommission die Frage der Bezirksstaatsanwaltschaften kontrovers betrachtet. Während die einen diese abschaffen möchten, würden andere darauf hinweisen, dass es die Bezirksanwaltschaften gewesen seien, die während des Justizstreites funktioniert hätten, sagte er. (red)

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