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Neue rechtliche Rahmenbedingungen für die PDGR

Die Psychiatrischen Dienste Graubünden sollen sich noch stärker unternehmerisch behaupten können: Die Kantonsregierung hat die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Revision des Psychiatrie-Organisationsgesetzes gestartet.

Südostschweiz
01.03.12 - 10:00 Uhr

Chur. – Die Psychiatrischen Dienste Graubünden (PDGR) sollen den notwendigen unternehmerischen Handlungsspielraum erhalten, um die neu leistungsbezogene Finanzierung der Spitäler und der Behinderteneinrichtungen umsetzen zu können. Dazu sollen laut einer Medienmitteilung vom Donnerstag die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden.

Die Gesetzesrevision beinhaltet folgende Punkte: Den PDGR werden die betriebsnotwendigen Gebäude und Anlagen mit Ausnahme des Gutsbetriebes Waldhaus im Baurecht übertragen, die PDGR werden mit einem Dotationskapital von maximal zehn Millionen Franken ausgestattet, und es wird ihnen die Möglichkeit eingeräumt, Reserven zu bilden.

Dynamischeres Umfeld

Die Übertragung der Grundstücke im Baurecht trägt aus Sicht der Regierung dazu bei, dass sich die PDGR im dynamischeren Marktumfeld behaupten können. Zudem müssen die PDGR aufgrund des Wechsels vom Kostendeckungsprinzip zur leistungsbezogenen Finanzierung der Spitäler und Behinderteneinrichtungen per 1. Januar über ausreichend Eigenkapital verfügen, um ihren Verpflichtungen nachzukommen.

Die kantonalen psychiatrischen Kliniken und die kantonalen Wohnheime und Arbeitsstätten für psychisch behinderte Menschen wurden 2002 aus der Verwaltung ausgegliedert und in eine selbständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts überführt. (so)

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