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Nestlé für Mord in Kolumbien nicht belangbar

Die Witwe eines kolumbianischen Gewerkschafters ist mit ihrer Klage gegen den Nahrungsmittelkonzern Nestlé auch vor Bundesgericht gescheitert. Die Witwe macht Nestlé für die Ermordung ihres Mannes durch kolumbianische Paramilitärs mitverantwortlich.

Südostschweiz
01.08.14 - 21:06 Uhr

Lausanne/Genf. – Der Gewerkschafter Luciano Romero Molina hatte bei einem Milchverarbeitungsbetrieb einer Nestlé-Tochterfirma in Kolumbien gearbeitet. Er war 2005 verschleppt und getötet worden.

Die Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) beschuldigt Nestlé, den Tod des Gewerkschafters durch das Unterlassen von Schutzmassnahmen mitverursacht zu haben. Romero Molina erhielt Todesdrohungen.

2012 hatte die Witwe im Kanton Zug Strafanzeige gegen fünf Nestlé-Manager sowie den Konzern eingereicht. In der Anzeige wurde dem Waadtländer Weltkonzern fahrlässige Tötung durch Unterlassung vorgeworfen. Nestlé hat sämtliche Anschuldigungen stets zurückgewiesen.

Fall könnte in Strassburg landen

Der Fall wurde schliesslich vom Waadtländer Kantonsgericht behandelt, welche die Klage letzten Dezember abwies. Gegen den Entscheid klagte der Anwalt der Witwe vor Bundesgericht. Die Richter wiesen den Rekurs in einem Entscheid von vergangener Woche zurück, wie die ECCHR am Freitag mitteilte.

Die Menschenrechtsorganisation erwägt nun nach eigenen Angaben den Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg. Es müsse die Möglichkeit geben, eine strafrechtliche Verantwortung eines transnationalen Unternehmens wie Nestlé festzustellen, sagte der kolumbianische Anwalt der Witwe, Leonardo Jaimes.

(6B_7/2014 vom 31.07.2014) (sda)

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