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Nationalrat heisst Steueramtshilfegesetz gut

Der Nationalrat hat am Mittwoch das Steueramtshilfegesetz gutgeheissen, das die Voraussetzungen für den erleichterten Informationsaustausch bei Steuerdelikten schafft. Für den Entscheid zum ergänzten Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA reichte die Zeit nicht mehr.

Südostschweiz
29.02.12 - 20:32 Uhr

Bern. – Nationalratspräsident Hansjörg Walter (SVP/TG) brach um 18.45 Uhr die Sitzung ab. Nun wird der Nationalrat erst am Montag entscheiden, ob die Schweiz den USA künftig in Fällen von Steuerhinterziehung auch bei Gruppenanfragen Amtshilfe leistet.

Mit dem Eintreten auf die Vorlage sprach sich der Rat im Grundsatz dafür aus. Auch zeichnete sich in der Debatte ein Ja ab. Ein Nein ist von der SVP sowie von Teilen der Grünen und der SP zu erwarten, doch dürfte die Mehrheit der Linken zustimmen.

Die Ergänzung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) spielt eine wichtige Rolle im Steuerstreit mit den USA. Sagt nach dem Ständerat auch der Nationalrat ja dazu, erhöht dies die Chancen für eine Globallösung. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf versicherte, dass der Bundesrat das ergänzte Abkommen erst in Kraft setzen werde, wenn eine Globallösung mit den USA vereinbart sei.

Die Steueramtshilfe beschäftigte den Nationalrat am Mittwoch mehrere Stunden lang. In welchen Fällen die Schweiz Amtshilfe leistet, wird grundsätzlich in den einzelnen DBA geregelt. Enthält ein Abkommen keine Bestimmungen, gilt künftig das Steueramtshilfegesetz. Dieses gibt vor, welche Angaben ein Gesuch enthalten muss, damit die Schweiz Amtshilfe leistet.

Die Meinungen dazu gingen im Rat weit auseinander. Während die SVP das Bankgeheimnis verteidigte, kämpften SP und Grüne für eine weitere Lockerung. Der Rat schmetterte jedoch sowohl die Anträge von rechts als auch jene von links ab. Am Ende stimmte er dem Gesetz mit 113 zu 58 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu.

Die SVP kritisierte in der Debatte generell die schrittweise Preisgabe des Bankgeheimnisses. Sie wollte erwirken, dass Amtshilfegesuche den Namen und die Adresse des mutmasslichen Steuersünders enthalten müssen. Der Rat wollte davon aber nichts wissen.

Keine Steueramtshilfe soll die Schweiz nach dem Willen des Nationalrates dann leisten, wenn das Amtshilfegesuch auf gestohlenen Bankdaten beruht. Der Rat folgte damit dem Vorschlag des Bundesrates. SP und Grüne plädierten vergeblich dafür, diese Klausel zu streichen. Wenn die Schweiz ein vernünftiges Amtshilfeverfahren habe, sei kein Staat mehr darauf angewiesen, Daten zu kaufen oder zu stehlen, gab Hans-Jürg Fehr (SP/SH) zu bedenken. (sda)

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