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National- und Ständerat einigen sich bei IV-Revision

Rund 17'000 IV-Rentnerinnen und Rentner sollen in den kommenden Jahren Arbeit finden. Dies sieht der erste Teil der 6. IV-Revision vor, den National- und Ständerat verabschiedet haben. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.

Südostschweiz
03.03.11 - 14:37 Uhr

Bern. – Am Donnerstag hat der Nationalrat die letzten Differenzen zum Ständerat ausgeräumt. Ziel der Revision ist es, die defizitäre Invalidenversicherung jährlich um etwa 500 Millionen Franken zu entlasten. Während mit den bisherigen IV-Revisionen die Zunahme der Neurenten gestoppt wurde, sollen nun bestehende Renten aufgehoben oder gekürzt werden.

Im Zentrum steht die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt: Bis 2018 sollen rund 17'000 Rentner in den Arbeitsmarkt zurückfinden. Die Linke und Teile der CVP hatten dieses Ziel mit Behinderten-Quoten für Unternehmen erreichen wollen. Ohne solche Quoten werde es nicht genügend Arbeitsplätze geben, argumentierten sie. Die Räte sprachen sich aber gegen Quoten aus.

Beschlossen haben die Räte, bei der Überprüfung der Renten die Schraube anzuziehen. Die IV-Rente soll als Brücke zur Eingliederung verstanden werden und nicht mehr als definitive Lösung. Grundlage bilden Einarbeitungszuschüsse sowie eine Auffangregelung, falls die Wiedereingliederung scheitert.

Besonders unter Druck stehen IV-Rentner, die ein organisch nicht erklärbares Leiden haben, zum Beispiel in Folge eines Schleudertraumas. Ob sie tatsächlich Anspruch auf eine Rente haben, soll systematisch geprüft werden. Welche Leiden genau gemeint sind, ist im Gesetz nicht präzisiert. Laut Sozialminister Didier Burkhalter gehören klassische psychische Erkrankungen aber nicht dazu.

Die Aufhebung von Renten ist nur eine Massnahme zur Verbesserung der IV-Rechnung. Mit neuen Finanzierungsregeln sollen fast 200 Millionen Franken des strukturellen Defizits von jährlich rund 1 Milliarde abgebaut werden. Der Bundesbeitrag an die IV wird von deren Ausgaben abgekoppelt, so dass die Sparbemühungen der IV vollumfänglich deren Rechnung zu Gute kommen.

Für Einsparungen sollen auch öffentliche Ausschreibungen bei den Hilfsmitteln für Behinderte sorgen. Weiter werden Assistenzbeiträge eingeführt, dank denen Behinderte Drittpersonen anstellen können, damit sie zu Hause leben können. (sda)

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