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Mobilfunkantenne in Rapperswil-Jona nicht bewilligt

Südostschweiz
04.03.15 - 16:13 Uhr

Rapperswil-Jona. – Ende 2005 hatte die Swisscom ein Baugesuch für eine neue Antennenanlage bei der SBB-Station Kempraten eingereicht. Dagegen wurden 150 Einsprachen erhoben und bis zum Bundesgericht weitergezogen («suedostschweiz.ch» berichtete). Dieses hiess die Beschwerde gut, weil bei der Berechnung der Strahlenbelastung der Umgebung die sogenannte Walderwiese nicht einbezogen worden war.

Dieses als Bauland eingezonte Grundstück hatte der Kanton St. Gallen als Eigentümer als Standort der Zufahrt zum Verkehrsentlastungs-Tunnel vorgesehen. Trotzdem hätte es nach bundesgerichtlichem Urteil in die Belastungsberechnung einbezogen werden müssen, weil die künftige tatsächliche Nutzung nicht mit letzter Sicherheit feststand.

Entscheid in St. Gallen anfechten

Die Swisscom reichte 2011 ein angepasstes Baugesuch ein. Zwischenzeitlich hatte die Stadt Rapperswil-Jona in der Revision der Ortsplanung eine neue Bestimmung betreffend Errichtung von Mobilfunkanlagen ins Baureglement und ebenso in die Natur- und Denkmalschutzverordnung aufgenommen. Diese verbieten die Erstellung von Mobilfunkanlagen innerhalb sowie im unmittelbaren Sichtfeld des landschaftlich empfindlichen Siedlungsgebiets beziehungsweise von Schutzgebieten und Schutzobjekten.

Im Sichtbereich der geplanten Antenne befinden sich geschützte Liegenschaften. Weiter ist das Gelände nordwestlich davon laut einer Mitteilung der Stadt vom Montag als landschaftlich empfindliches Siedlungsgebiet ausgeschieden. Die Bau- und Umweltkommission erachtet den 20 Meter hohen Mast als Störung der Schutzgegenstände. Dem gegenüber sei der Wunsch eines Teils der Bevölkerung, Angebote konsumieren zu können, die weit über die Grundversorgug mit Telefonie und SMS hinausgehen, tiefer einzustufen. Das Baugesuch wurde abgelehnt. Der Gesuchstellerin steht es frei, diesen Entscheid beim Baudepartement des Kantons St. Gallen anzufechten. (so)

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