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Mehr Schwierigkeiten mit ausländischem Namen

Personen mit ausländischen Namen werden bei der Wohnungssuche systematisch benachteiligt. Haben sie einen serbokroatisch klingenden Namen, stehen ihre Chancen auf eine neue Wohnung aber deutlich besser als diejenigen von Tamilen oder Arabern.

Südostschweiz
17.09.14 - 12:38 Uhr

Bern. – Zu diesen Schlüssen kommt eine Untersuchung der Universität Bern im Auftrag der Organisation «Gewählte Stimme», einem Zusammenschluss von gewählten Personen mit Migrationshintergrund. Für die Erhebungen wurde auf rund 1000 Wohnungsinserate eine Email-Anfrage geschickt - jeweils einmal mit einem typischen Schweizer Namen wie Daniel Fischer, einmal mit einem ausländischen Namen wie Radan Stankovic, Ali Samet oder Arunan Vaidyanathan.

Die Schweizer erhielten in 79,8 Prozent der Fälle eine positive Antwort wie zum Beispiel eine Einladung zur Wohnungsbesichtigung, die Ausländer nur in 75,7 Prozent der Fälle. Es könne somit von einer systematischen Benachteiligung gesprochen werden, heisst es in der Studie. Im Vergleich zu anderen Ländern sei die Benachteiligung in der Schweiz allerdings eher gering.

Personen mit serbokroatisch klingenden Namen wurden gemäss der Studie kaum diskriminiert. Bewerber mit arabischen oder tamilischen Namen hingegen hatten eine um rund 5 Prozent schlechtere Aussicht auf eine positive Rückmeldung des Vermieters.

Keine Diskriminierung in Nordwestschweiz

Besonders schwierig ist die Wohnungssuche für Ausländer im Mittelland und in der Ostschweiz. Hier werden bis zu 10 Prozent der Bewerber mit ausländischen Namen bei der Anfrage um eine Wohnungsbesichtigung benachteiligt. In Zürich und der Zentralschweiz ist die Diskriminierung nur gering, in der Nordwestschweiz konnte gar keine Benachteiligung festgestellt werden.

Ein weiterer Befund aus der Studie: Geben Bewerber mit ausländischem Namen bei der Anfrage an den Vermieter einen Beruf an, werden sie kaum mehr anders behandelt als solche mit Schweizer Namen. Das deute darauf hin, so die Autoren, dass Diskriminierung vor allem bei mangelnder Information über eine Person auftrete. In diesem Fall würden Gruppenstereotypen zur Bewertung der Person herangezogen.

Eritreer stark benachteiligt

Bei einer zweiten Erhebung hat das NCBI Schweiz (National Coalition Building Institute) ebenfalls im Auftrag der «Gewählten Stimme» untersucht, inwiefern Personen mit eritreischen, albanischen und tamilischen Namen bei der Wohnungssuche benachteiligt werden. Bei dieser Untersuchung wurden nur knapp 100 Wohnungsinserate berücksichtigt.

Die festgestellte Diskriminierung ist mit 14 Prozentpunkten höher als bei der Studie der Universität Bern. Personen mit eritreischen (21 Prozent Nettodiskriminierung) und albanischen (15 Prozent) Namen haben gemäss dem Bericht noch grössere Schwierigkeiten auf dem Wohnungsmarkt als solche mit tamilischem (6 Prozent) Namen.

Anpassung des Mietrechts gefordert

Aufgrund der Studienergebnisse fordert «Gewählte Stimme» eine Anpassung des Mietrechts und des Diskriminierungsschutzes sowie Beratungsstellen für Betroffene, wie die Organisation in einer Medienmitteilung vom Mittwoch schreibt. In Deutschland, den USA und anderen Ländern sei der Schutz gegen Diskriminierung für Mietende eine selbstverständliche Realität. (sda)

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