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Majorzgegnern wird im Rat die Türe zugeschlagen

Der Bündner Grosse Rat findet, er sei nicht die zuständige Instanz für die von Majorzgegnern eingereichte Wahlbeschwerde. Die Behandlung der Beschwerde könnte damit verzögert, wenn nicht sogar verhindert werden.

Südostschweiz
27.08.14 - 21:54 Uhr

Chur. – Mit 94:24 Stimmen haben die Kantonsparlamentarier am Mittwoch entschieden, nicht auf die Beschwerde gegen den Grossen Rat betreffend Verletzung des Stimm- und Wahlrechts einzutreten. Die Beschwerde, welche zum Ziel hat, das Majorzwahlverfahren des Kantons Graubünden für verfassungswidrig erklären zu lassen, wird damit direkt an das Bündner Verwaltungsgericht überwiesen.

Ob die Richter den Ball, der ihnen vom Kantonsparlament zugespielt wurde, aufnehmen, ist allerdings unklar. Das Verwaltungsgericht könnte ebenfalls zum Schluss kommen, dass sie nicht die zuständige Beschwerdeinstanz ist und den Ball wieder zurückspielen. «Das könnte so weit gehen, dass die Beschwerde am Ende gar nicht behandelt wird», befürchtet SP-Grossrat Jon Pult.

Proporzbefürworter bleiben isoliert

Die FDP, CVP und BDP, die alle für die Beibehaltung des Majorz sind, folgten geschlossen dem Antrag auf Nichteintreten der Kommission für Justiz und Sicherheit. Die Proporzbefürworter in den Reihen der SP, SVP und GLP hielten dagegen, weil sie eine abschliessende Beurteilung durch die Gerichte nicht gefährden wollten.

Nach Eintreten auf die Beschwerde sollte nach ihrem Drehbuch der von der Wahlbeschwerde direkt betroffene Grossrat geschlossen in den Ausstand treten und das Feld den Richtern überlassen. (bcm)  

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