Liechtensteiner Regierung will Abtreibungen entkriminalisieren
Die Liechtensteiner Regierung nimmt einen neuen Anlauf zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Im Kern geht es nach wie vor darum, Frauen, die im Ausland abtreiben liessen, nicht nachträglich im Fürstentum zu bestrafen.
Die Liechtensteiner Regierung nimmt einen neuen Anlauf zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Im Kern geht es nach wie vor darum, Frauen, die im Ausland abtreiben liessen, nicht nachträglich im Fürstentum zu bestrafen.
Vaduz. – Liechtensteinerinnen, die abtreiben, müssen mit Haftstrafen bis zu einem Jahr rechnen. Abbrüche sind nur in besonderen Situationen erlaubt, etwa wenn eine Frau vor schweren gesundheitlichen Schäden geschützt werden kann. Trotzdem treiben jährlich rund 50 Frauen ab und fahren dafür ins benachbarte Ausland, nach St. Gallen oder Chur.
Reihe von Gründen
Nach mehreren gescheiterten Versuchen in den letzten Jahren hat die Regierung am Mittwoch einen neuen Vorschlag an die Adresse des Parlaments auf den Tisch gelegt. Vorgeschlagen wird im Wesentlichen einmal mehr, den Schwangerschaftsabbruch, der nach wie vor im Ausland vorgenommen werden muss, zu entkriminalisieren. Frauen sollen nach einer Abtreibung nicht in Liechtenstein bestraft werden.
Weiter listet die Regierung eine Reihe von Gründen auf, die als Rechtfertigung dienen, damit eine Abtreibung im Fürstentum gesetzlich erlaubt ist. Dazu zählen Vergewaltigungen, sexuelle Nötigung und sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person.
An der Urne verworfen
Das Thema Schwangerschaftsabbruch stand bis vor einiger Zeit zuoberst auf der politischen Agenda im Fürstentum. Eine Änderung des unbefriedigenden Zustandes mit der Kriminalisierung von Frauen sowie dem Fehlen einer Fristenregelung wurden nicht erreicht.
Die Einführung einer Fristenregelung war im September 2011 mit 52 Prozent an der Urne verworfen worden. Das Fürstenhaus hatte sich stets gegen eine Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ausgesprochen. (sda)
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