Das Fürstentum Liechtenstein und Grossbritannien haben sich auf ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geeinigt. Der Vertrag verhindert, dass Einkünfte und Vermögen in zwei Staaten gleichzeitig besteuert werden.
Vaduz. – Das Abkommen ist von den Verhandlungsdelegationen im liechtensteinischen Hauptort Vaduz paraphiert worden, wie die Regierung des Fürstentums am Dienstag mitteilte. Es soll noch dieses Jahr formell unterzeichnet sowie ratifiziert werden und Anfang 2013 in Kraft treten. Der Vertragstext folgt dem OECD-Musterabkommen.
Das Abkommen entspreche den Bedürfnissen beider Länder und werde grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten fördern, schreibt die Exekutive weiter. Natürlichen und juristischen Personen, die in Liechtenstein steuerpflichtig sind, bringe der Vertrag wesentliche Vorteile und Klarheit über ihre steuerliche Behandlung im Vereinigten Königreich.
Schwarzgeld-Amnestie verlängert
Die beiden Länder einigten sich auch auf eine Verlängerung der Kooperation in Steuersachen um ein Jahr. Britische Steuerpflichtige können nicht deklarierte, in ihrem Heimatland aber steuerpflichtige Vermögenswerte neu bis April 2016 zu Spezialkonditionen offenlegen. Laut Mitteilung haben seit Anfang 2010 rund 2000 Briten ihre unversteuerten Gelder auf diese Weise deklariert.
Mit britischen Steuersündern, die ihre Gelder bis zum Ablauf der Frist nicht deklarierten, müssten die Kundenbeziehungen in Liechtenstein beendet werden, wird der Regierungschef Klaus Tschütscher zitiert. Treuhänder und Banken würden so zum Teil der Lösung und nicht des Problems.
Ein weiteres Steuerabkommen, das den Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten betrifft, ist zwischen Liechtenstein und Grossbritannien bereits seit Dezember 2010 in Kraft. Es regelt das Verfahren bei vermutetem Steuerbetrug oder mutmasslicher Steuerhinterziehung. (sda)
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