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Kritik an verschärftem Laserpointergesetz

Der bundesrätliche Gesetzesentwurf, der unter anderem besonders gefährliche Laserpointer verbieten will, erntet in der Vernehmlassung viel Kritik. Er sei zu wenig griffig und wähle einen falschen Ansatz, lautet der Tenor. Vorschläge, wie das Problem von Blendattacken sinnvoll gelöst werden soll, bleiben rar.

Südostschweiz
17.07.14 - 14:53 Uhr

Bern. – Fast alle zwei Tage werden Piloten, Lokführer, Tram- und Busfahrer sowie Polizisten von Blendattacken erfasst. Die Strahlung, die von Laserpointern ausgeht, kann die Augen verletzen und die Haut schädigen. Der unsachgemässe Umgang mit den oft nur handtaschengrossen Produkten stellt ein hohes Sicherheitsrisiko dar - vor allem im Verkehr.

Um dieses Problem zu lösen, will der Bundesrat mit einem neuen Gesetz den Besitz solcher Geräte verbieten. Starke Laserpointer dürfen in der Schweiz schon heute nicht mehr verkauft werden. Laut dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) lässt sich aber nicht verhindern, dass Private sich diese Produkte direkt und ohne Kontrolle via Internet aus dem Ausland beschaffen.

Gesetz am falschen Platz

Das Verbot für Laserpointer ist in der am (morgigen) Freitag zu Ende gehenden Vernehmlassung unumstritten. Nahezu alle angefragten Parteien und Verbände befürworten die Massnahme. Trotzdem kritisieren viele das neue Gesetz - es löse die Probleme mit Laserpointern nicht, so der Tenor.

Die SVP moniert, dass das Gesetz am falschen Ort ansetze. Sie stösst sich daran, dass das Problem der Gesundheitspolitik zugeordnet wird. In diesem Gebiet seien Regulierungen wie das Verbot von starken Laserpointern weder notwendig noch zweckmässig. Die Lösung muss laut der Partei im sicherheitspolitischen und strafrechtlichen Bereich gesucht werden.

Auch die FDP hat Bedenken: Es bestehe die «akute Gefahr einer doppelten Gesetzgebung», schreibt die Partei in ihrer Vernehmlassungsantwort. Sie will stattdessen auf bestehende Gesetze zurückgreifen, um ein Verbot durchzusetzen.

Laserpointer als Waffen einstufen?

Konkrete Alternativvorschläge werden von den Vernehmlassungsteilnehmern nur vereinzelt eingebracht. Die Basler Regierung schlägt eine Strafbestimmung im Waffengesetz vor, welche die Bestrafung von Besitz und Verwendung von Laserpointern ermöglichen würde. Dies hätte ihrer Ansicht nach eine Signalwirkung: «Die Gefahr, die von solchen Laserpointern ausgeht, wäre mit dem Begriff 'Waffe' unmissverständlich.»

Stattdessen will der Bundesrat mit dem neuen Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierte Strahlung und Schall (NISSG) die Ein- und Durchfuhr, den Verkauf sowie den Besitz starker Laserpointer der Klassen 3B und 4 verbieten.

Als «Stückwerk für die unterschiedlichsten Probleme» beschreibt die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) die bundesrätliche Vorlage. Aus ihrer Sicht wäre es effizienter, die bestehen Lücken in den bestehen Gesetzen und Verordnungen zu komplementieren.

Kantone warnen vor grossem Aufwand

Auch die finanziellen und personellen Auswirkungen für Bund und Kantone dürften nicht vernachlässigt werden, konstatiert die CVP. Falle hierbei der Mehrbedarf «bedeutend höher» aus, sei die Vorlage erneut zu prüfen.

Die Kantone fürchten sich vor «deutlich höheren Kosten», wie etwa der Zürcher Regierungsrat schreibt. Auch der Kanton Thurgau warnt vor den zusätzlichen Kontrollaufgaben. Der Regierungsrat zweifelt daran, dass sich die neuen Aufgaben mit lediglich zehn Stellenprozenten erfüllen lassen, wie das der Bund schreibt.

Betroffene Berufsverbände für neues Gesetz

Zufrieden mit dem Gesetzesentwurf ist die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten (KKPKS). Mit dem NISSG seien die Voraussetzungen geschaffen, um starke Laserpointer zu verbieten und gegen Verstösse vorzugehen. Der Entwurf entspreche damit ihren Vorstellungen. Dieser Meinung schliesst sich auf die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) und der Dachverband der schweizerischen Luft- und Raumfahrt AEROSUISSE an.

Auch für die SP und die CVP schliesst das neue Gesetz bestehende Lücken und unternimmt wichtige Schritte, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, wie sie schreibt. Bei den gefährlichen Laserpointern beantragt sie aber weitergehende Massnahmen, wie dies eine Motion fordert, die vom Nationalrat bereits angenommen worden ist.

Demnach soll das Strafgesetzbuch mit einer Bestimmung ergänzt werden, die dem Schutz aller betroffenen Personen von Laserpointerattacken gilt. Der Bundesrat lehnt den Vorstoss ab und verweist in seiner Antwort unter anderem auf das neue NISSG-Gesetz. (sda)

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