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Korruption in der Schweiz bekämpfen

Briefkastenfirmen sollen korrupten Unternehmern kein Versteck bieten. Deshalb fordert Transparency International öffentliche Register, den besseren Schutz von Whistleblowern und die Verschärfung des Schweizerischen Korruptionsstrafrechts, um Korrupten zu enttarnen.

Südostschweiz
02.09.14 - 16:30 Uhr

Bern. – «Die Namen der wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen ans Licht zu bringen, ist Teil einer umfassenden Kampagne von Transparency International (TI)», teilte der Verein, der sich für die Korruptionsprävention und -bekämpfung einsetzt, am Dienstag mit.

In einem ersten Schritt fordert TI das Schweizer Parlament dazu auf, die geplanten Geldwäscherei-Regeln, die so genannte GAFI-Vorlage, nicht zu verwässern. Der Nationalrat hatte in der Sommersession die Empfehlungen der OECD-Expertengruppe zur Geldwäschereibekämpfung zerzaust und die Vorlage des Bundesrates in zentralen Punkten aufgeweicht.

So lehnte er es ab, Bargeldzahlungen von über 100'000 Franken zu verbieten. Und auch bei Inhaberaktien will er nicht die volle Transparenz herstellen: Die Meldepflicht soll nur für grosse Unternehmen gelten. Der Ball liegt in der kommenden Herbstsession wieder beim Ständerat, der die Bundesratslinie unterstützt.

Keine Geheimnisse mehr

«Hinter jeder juristischen Person steht eine natürliche Person», sagte Eric Martin, Präsident von TI Schweiz am Dienstag vor den Medien in Bern. Daher kritisiert TI die Geheimniskrämerei mithilfe von Inhaberaktien.

Diese ermöglichten es, dass in der Schweiz «Leute, die ein Unternehmen letztendlich besitzen, kontrollieren oder die wirtschaftlich Berechtigten sind, ihre Identität nicht preisgeben müssen». Diese Geheimhaltung erleichtere es korrupten Beamten und Geschäftsleuten aus dem Ausland, die Herkunft gestohlenen Geldes zu verbergen.

«TI ist der Meinung, dass die Schweiz diese Informationen erfassen und für die Strafverfolgungsbehörden zugänglich machen muss», hält TI fest. Als Instrument schlägt der Verein öffentliche Register vor, da Banken verpflichtet wären, diese bei der Überprüfung von ihrer Kunden abzufragen.

TI schwebt es vor, dass die Handelsregister umfassende Informationen zu Unternehmen und den wirtschaftlich Berechtigten registrieren und öffentlich zugänglich machen. «Es ist ein Paradigmenwechsel, den wir vorschlagen», sagte Martin. Dieser brauche seine Zeit.

Globaler Kampf gegen Korruption

Zugleich fordert TI von Verkäufern von Immobilien oder Luxusgütern die Einhaltung von Sorgfaltspflichten, denn auch mit dem Kauf von Häusern oder Luxusartikeln lasse sich Geld waschen. Weiter soll korrupten Personen die Einreise verweigert werden - und damit der Zugang zu ihren Vermögen. Hier ist die Schweiz allerdings auf eine Zusammenarbeit im Schengenraum angewiesen.

«Wir bekämpfen Korruption auf lokaler, nationaler und globaler Ebene», erklärte TI-Geschäftsführer Cobus de Swardt in Bern. TI ist daher mit seiner Kampagne «Unmask the corrupt - Korruptionsprofiteure enttarnen» weltweit unterwegs. Vor drei Jahren wären Transparenzregeln noch kaum denkbar gewesen, erinnerte er.

Heute werde darüber diskutiert - auch in der G8 und der G20. In fünf Jahren, so de Swardt, werde die Welt der wirtschaftlich Berechtigten anders aussehen. Die Schweiz habe nun in diesem Bereich zwei Möglichkeiten: Zuwarten und nachvollziehen oder aber als Vorreiterin mitzugestalten.

«Die Schweiz ist in einer Position, die es ihr erlaubt, voranzuschreiten. Sie könnte dadurch auch einen Wettbewerbsvorteil erlangen», erklärte de Swardt. Und sie könne dadurch den Negativstempel der dauernden Geheimniskrämerei abstreifen. (sda)

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