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Kontroverse Haltung zu Mobilfunkanlagen

Bei der öffentlichen Mitwirkung zur Teilrevision der Nutzungsplanung der Gemeinde Schwyz gingen zehn Eingaben ein. Besonders kontrovers präsentieren sich die Stellungnahmen zur rechtlichen Regelung der Mobilfunkanlagen.

Südostschweiz
24.04.14 - 13:14 Uhr

Schwyz - 2013 wurde die Teilrevision der Nutzungsplanung (Zonenplan und Baureglement) der Gemeinde Schwyz eingeleitet. Zentrale Themen sind die Darstellung von Gefahrenzonen im Zonenplan, die Ausscheidung von Baulinien entlang der Flüsse und Bäche sowie die Bestimmungen zur Regelung der Mobilfunkantennen. Weiter wurden einzelne Vereinfachungen für das Planen und Bauen aufgenommen. Innerhalb der öffentlichen Mitwirkung gingen zehn Eingaben ein, wie die Gemeinde Schwyz am Donnerstag mitteilte. Diese betreffen die Festlegung des Gewässerraums und die Festlegung der Anzahl Parkplätze.

Der Gemeinderat Schwyz beabsichtigt einschränkende Bestimmungen für Mobilfunkanlagen aus ortsplanerischen Interessen und will mit der Revision «empfindliche Gebiete von optisch wahrnehmbaren Mobilfunkanlagen freihalten». Neue Standorte für Mobilfunkanlagen sind in erster Linie in Zonen vorzusehen, welche für Arbeitsplatznutzungen vorgesehen sind. In den übrigen Zonen sind neue Standorte nur nach einer umfassenden Interessenabwägung zulässig. In Ortsbildschutzgebieten und bei Nutzungen wie Wohnen, Schulen und Spitäler gelten zusätzlich erhöhte Anforderungen. Dieser Vorschlag stösst im Mitwirkungsverfahren auf unterschiedliche Reaktionen. Je nach Interessenslage gehen die vorgesehenen Bestimmungen zu weit oder sind zu wenig streng formuliert.

Öffentliche Auflage noch in diesem Herbst

Die kantonalen Amtsstellen bescheinigen der Teilrevision grundsätzlich ein gutes Ergebnis. Bezüglich der Festlegung der Baulinie entlang der Gewässer sollen noch Anpassungen vorgenommen werden. Die Gemeinde Schwyz arbeitet aktuell an der Prüfung der Mitwirkungseingänge und bereinigt die Vorbehalte aus der kantonalen Vorprüfung. Ziel ist es eine korrigierte Fassung vor den Sommerferien beim Kanton zur abschliessenden Vorprüfung einzureichen. Sofern das Ergebnis daraus positiv ausfällt, kann die öffentliche Planauflage im Herbst erfolgen. (pd/zim)

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