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Kommission will Gutverdienende schonen

Im Kanton Schwyz sollen Gutverdienende keinen Extrabeitrag zur Sanierung des Haushaltes zahlen. Die vorberatende Parlamentskommission lehnt den Vorschlag des Regierungsrates, hohe Einkommen stärker zu besteuern, ab.

Südostschweiz
22.04.14 - 13:17 Uhr

Kanton – Der Kanton Schwyz muss seinen defizitären Staatshaushalt wieder ins Lot bringen. Der Regierungsrat will dies mit Einsparungen und mit höheren Einnahmen erreichen. Er hat dem Kantonsrat deshalb Steuererhöhungen vorgeschlagen, die zusätzliche 62 Millionen Franken einbringen sollen.

Die vorberatende Parlamentskommission folgt dem Regierungsrat aber nur halb und lehnt verschiedene vorgeschlagene steuerpolitische Gesetzesänderungen ab. Die erwarteten Mehreinnahmen reduzierten sich für den Kanton dadurch um die Hälfte auf rund 30 Millionen Franken, teilte die Kommission am Dienstag mit.

Höhere Steuern für alle angemessener

Die gewichtigste Massnahme, die der Regierungsrat vorschlägt, ist ein neuer Kantonstarif für Einkommen ab 230'400 Franken. Die Exekutive erwartet davon Mehreinnahmen von 22,7 Millionen Franken. Die Kommission lehnt diesen neuen Tarif ab. Sie macht dafür «steuersystematische Überlegungen» geltend. Eine Erhöhung des allgemeinen Kantonssteuerfusses anstelle des vorgeschlagenen neuen Kantonstarifes wäre angemessener, schreibt sie in der Mitteilung.

Der Erhöhung des Vermögenssteuersatzes von 0,5 auf 0,6 Promille stimmt die Kommission zu. Allerdings mildert sie den Effekt dieser Massnahme, die der Kantonskasse zusätzliche 7,4 Millionen Franken bringen soll, weil sie gleichzeitig die Sozialabzüge, die auf den Vermögen geltend gemacht werden können, erhöhen will.

Nicht der Regierung folgen will die Kommission ferner bei der Minimalsteuer für juristische Personen und der Grundstückgewinnsteuer. Bei der privilegierten Dividendenbesteuerung schlägt sie einen von der Regierung abgelehnten Systemwechsel vor. Im Unterschied zur Regierung unterstützt die Kommission ferner einen höheren Sozialabzug für erwerbstätige Alleinerziehende.

Die Vorlage wird am 21. Mai vom Kantonsrat beraten werden. (sda)

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