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Komasaufen bei den Jungen rückläufig

Das Komatrinken kommt bei Jungen offenbar aus der Mode. Auch die Diagnose «Alkoholabhängigkeit» wird weniger oft gestellt. Trotzdem geben Fachleute keine Entwarnung: Noch immer müssen jährlich fast 25'000 Personen wegen Alkoholproblemen ins Spital.

Südostschweiz
26.11.14 - 14:29 Uhr

Lausanne. – Seit dem Höchststand von 2008 nimmt die Zahl der wegen Alkoholvergiftung stationär behandelten Personen in allen Altersgruppen stetig ab. Das zeigt eine am Mittwoch von Sucht Schweiz veröffentlichte Studie im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Erfasst wurden die Jahre 2003 bis 2012.

Am stärksten ist die Abnahme mit 19 Prozent bei den 10- bis 23-Jährigen. Die Anzahl liegt in dieser Gruppe aber noch immer 60 Prozent über dem Stand von 2003 und ist damit laut Sucht Schweiz «besorgniserregend hoch». Am häufigsten unter jungen Menschen sind Spitaleinweisungen wegen Alkoholvergiftung bei den 14- und 15-Jährigen.

Kein Jugendphänomen

Insgesamt waren 2012 gut 9 Prozent der rund 11'700 Personen, die mit der Haupt- oder Nebendiagnose «Alkohlvergiftung» stationär gepflegt wurden, jünger als 24. Erwachsene im mittleren und höheren Alter sind deutlich stärker betroffen als Jugendliche und junge Erwachsene.

Mit einem Fünftel aller Fälle stellt die Kategorie zwischen 45 und 54 Jahren die grösste Gruppe. Gemessen an der Bevölkerung liegen die 65- bis 74-Jährigen mit knapp 2,5 eingewiesenen Personen pro 1000 Einwohner an der Spitze.

Wegen Alkoholabhängigkeit wurden 2012 gemäss Sucht Schweiz fast 17'200 Personen hospitalisiert. Diese Diagnose wird in fortschreitendem Lebensalter öfter gestellt. Ob alt oder jung, stationäre Hospitalisierungen wegen Alkoholabhängigkeit nahmen seit 2003 um 28 Prozent ab, da ein Teil der Behandlungen heute in anderen Einrichtungen erfolgt.

Nur Spitze des Eisbergs

Sucht Schweiz unterstreicht, dass die ermittelten Zahlen nicht das gesamte Ausmass des Problems widerspiegeln, weil sie ausschliesslich auf stationären Fällen gemäss «Medizinischer Statistik der Krankenhäuser» basieren. Personen, die von der Polizei betrunken nach Hause gebracht würden, Konsultationen bei Hausärzten oder ambulante Behandlungen im Spital seien nicht erfasst. (sda)

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