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Kohl darf Tonbänder behalten

Im Rechtsstreit um Tonbänder mit seinen Lebenserinnerungen kann der ehemalige deutsche Kanzler Helmut Kohl einen weiteren Erfolg verbuchen. Nach dem Landgericht Köln sprach am Freitag auch das Kölner Oberlandesgericht (OLG) Kohl das Recht an 135 Tonbändern zu.

Südostschweiz
01.08.14 - 18:19 Uhr

Köln. – Der Altkanzler sei Eigentümer der Bänder, urteilte das Gericht. Auf diesen sind Gespräche des früheren CDU-Politikers mit dem Publizisten Heribert Schwan aufgezeichnet.

Nach der OLG-Entscheidung bleiben die Bänder weiter im Besitz von Kohl - Schwan hatte nach seiner Niederlage vor dem Landgericht insgesamt sogar 200 Tonbänder einem Gerichtsvollzieher ausgehändigt. Zugleich ging der Kölner Publizist aber gegen das erstinstanzliche Urteil in Berufung, das der OLG-Senat nun zurückwies.

Kohl sei «durch die Aufzeichnung seiner Stimme» Eigentümer der Bänder geworden und habe damit einen Anspruch auf deren Herausgabe, sagte der Vorsitzende Richter Hubertus Nolte. Schwan kann gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.

Auf den Bändern sind 630 Stunden Gespräche dokumentiert, die Kohl in den Jahren 2001 und 2002 in seinem Haus in Oggersheim mit Schwan als Ghostwriter einer Kohl-Biografie geführt hatte. Nach seinem schweren Treppensturz 2008 musste Kohl die Arbeit mit Schwan an der Biografie unterbrechen.

Zusammenarbeit beendet

Im März 2009 kündigte der Altkanzler schliesslich die Zusammenarbeit mit dem Journalisten auf. Seine spätere Forderung nach Herausgabe der Tonbänder begründete Kohl damit, dass nur er über seine Lebenserinnerungen zu bestimmen habe.

Schwan hatte von 1999 bis 2009 mit Kohl an dessen Memoiren gearbeitet. Bisher sind drei Bände erschienen, sie umfassen die Jahre 1930 bis 1994. Die letzten vier Jahre Kohls im Kanzleramt bis zu seiner Abwahl 1998 fehlen noch in der biografischen Buchreihe.

Damit fehlt in einem möglichen vierten Band auch die Darstellung unter anderem der CDU-Spendenaffäre. Der damalige CDU-Vorsitzende Kohl hatte von 1993 bis 1998 anonyme Spenden für die Partei entgegengenommen. Das Geld wurde nicht ordnungsgemäss im Rechenschaftsbericht ausgewiesen. (sda)

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