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Ja zum ergänzten Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA

Der Ständerat hat seinen Widerstand gegen Gruppenanfragen aufgegeben: Er ist einverstanden damit, dass die Schweiz den USA in Fällen von Steuerhinterziehung auch dann Amtshilfe leistet, wenn sich die Anfrage auf eine Gruppe von Personen bezieht und diese nicht über Namen oder Kontonummern, sondern über Verhaltensmuster identifiziert werden.

Südostschweiz
13.12.11 - 13:09 Uhr

Bern. – Die kleine Kammer hat am Dienstag mit 27 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen einer entsprechenden Ergänzung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit den USA zugestimmt. Dieses ermöglicht Amtshilfe nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch bei Steuerhinterziehung.

Der Bundesrat hatte dem Parlament die Ergänzung vor der letzten Session kurzfristig vorgelegt. Er wollte von den Räten eine explizite Zustimmung dafür, dass die Schweiz auch weiterhin bei Gruppenanfragen Amtshilfe leistet.

Dies war nämlich bereits auf Basis des alten Doppelbesteuerungsabkommens zulässig, wie das Bundesverwaltungsgericht 2009 feststellte. Allerdings hatte der Bundesrat dem Parlament beim neuen Abkommen ursprünglich zugesichert, Gruppenanfragen seien ausgeschlossen.

Die Ergänzung soll zu einer Lösung im jüngsten Steuerstreit mit den USA beitragen. Es geht dabei um die Credit Suisse und zehn weitere Schweizer Banken, welchen in den USA Verfahren drohen. Der Ständerat verweigerte in der Herbstsession jedoch seine Zustimmung.

Viele brachten damals ihren Unmut über die Banken zum Ausdruck. Nun hat es sich die Mehrheit anders überlegt. Die Alternative wäre ein neuer Staatsvertrag wie im Fall UBS oder Notrecht, gab Felix Gutzwiller (FDP/ZH) zu bedenken. Das sei nicht sinnvoll.

Generell wurden die «Ergänzungen der Ergänzungen» kritisiert. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf räumte ein, damit sei kein Blumentopf zu gewinnen. Doch das Problem müsse nun gelöst werden. «Wir können uns lange unterhalten, ob uns das Freude macht oder nicht.»

Weiter stellte Widmer-Schlumpf klar, dass die neuste Ergänzung des DBA mit den USA noch keine Globallösung für die vergangenen Sünden der Banken darstelle. Eine solche werde natürlich mehr beinhalten. «Das ist ein Vertrag, den wir ihnen vorlegen werden.» Dazu gehöre auch die Regularisierung der Vergangenheit. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.

Der Ständerat genehmigte am Dienstag auch Änderungen und Ergänzungen einer Reihe weiterer DBA, darunter jene mit Frankreich, dem Vereinigten Königreich und der Republik Korea. Bei einem Teil geht es um die Anpassung an die neuste Interpretation des OECD-Standards. (sda)

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