IV-Rentner sollen weniger Taggelder erhalten

IV-Rentnerinnen und -Rentner sollen weniger Taggelder erhalten. Dies möchte die Sozialkommission des Nationalrates (SGK). Sie schlägt im Rahmen der laufenden IV-Revision eine neue Regelung vor.

Ein Senior in einem Rollstuhl (Symbolbild).

Bild: Keystone

Bern. – Das Taggeld, das bei Eingliederungsmassnahmen bezahlt wird, soll für Versicherte ohne Unterhaltspflichten statt 80 nur noch 70 Prozent des letzten Erwerbseinkommens betragen. Um Härtefälle zu vermeiden, will die Kommission eine Untergrenze von 101 Franken festlegen.

Damit könnten 30 Millionen Franken eingespart werden, schreibt die Kommission in einer Mitteilung vom Freitag. Der Entscheid war jedoch umstritten: Die Kommission entschied mit 13 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung. Über das neue Rentensystem hat sie noch nicht entschieden. Der Entscheid sei auf August verschoben worden, schreibt die SGK.

Mit der zweiten Etappe der 6. IV-Revision soll das heutige vierstufige Rentensystem durch ein stufenloses abgelöst werden. Ein Rentenanspruch soll wie bisher ab einer Invalidität von 40 Prozent entstehen. Eine volle Rente soll es aber erst ab einem Invaliditätsgrad von 80 statt wie heute 70 Prozent geben.

Geplant ist ferner eine Kürzung der Kinderrenten. Heute erhalten IV-Rentenbezügerinnen und -bezüger für ihre Kinder eine Rente von 40 Prozent der Invalidenrente. Künftig sollen es 30 Prozent sein. (sda)

  • Quelle: sda
  • Datum: 29.06.2012, 16:39 Uhr
  • Webcode: 2404377
 

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