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Indirekter Gegenvorschlag zu Abzocker-Initiative liegt vor

Die Rechtskommission des Ständerates hat den indirekten Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative verabschiedet. Noch nicht festgelegt hat sie sich in der Frage der Boni-Besteuerung.

Südostschweiz
26.10.10 - 20:59 Uhr

Bern. – Bei den Boni steht das sogenannte Tantiemen-Modell im Vordergrund. Unternehmen sollen Boni ab einer bestimmten Höhe als Gewinn versteuern müssen. Die Ständeratskommission hat sich bisher aber nicht zu einem Entscheid durchringen können: Diverse Fragen seien noch offen, teilte sie am Dienstag mit. Sie werde voraussichtlich Mitte November entscheiden.

Einstimmig verabschiedet hat die Kommission den von ihr in den letzten Monaten erarbeiteten Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative. Die Vorlage soll in der Wintersession vom Ständerat behandelt werden. Den Entwurf hatte die Kommission bereits im September präsentiert.

Langes Hin und Her

Es handelt sich nicht um den ersten Versuch, der Abzocker-Initiative den Wind aus den Segeln zu nehmen: Ein indirekter Gegenvorschlag in Form einer Aktienrechtsrevision stand schon einmal zur Diskussion. Der Ständerat verwässerte aber den Vorschlag des Bundesrates so stark, dass dieser als Gegenvorschlag zur Initiative nicht mehr in Frage kam.

Im Frühjahr verabschiedete der Nationalrat dann einen direkten Gegenvorschlag auf Verfassungsebene. Im Sommer folgte er jedoch dem Ständerat und sprach sich dafür aus, die Frist für die Behandlung der Initiative zu verlängern.

Er gab damit der Ständeratskommission die Gelegenheit, einen neuen Vorschlag für eine Aktienrechtsrevision zu erarbeiten. Verglichen mit dem direkten Gegenvorschlag des Nationalrats ist der nun vorliegende indirekte Gegenvorschlag etwas näher an der Initiative.

Keine zwingende Abstimmung über Manager-Löhne

Wie die Initiative verlangt auch der indirekte Gegenvorschlag, dass die Generalversammlung jährlich über die Gesamtsumme aller Vergütungen des Verwaltungsrats abstimmen muss.

Für die Vergütungen der Geschäftsleitung soll dies gemäss dem Gegenvorschlag jedoch nur gelten, sofern die Statuten nichts anderes vorsehen. Die Initiative von Thomas Minder will, dass die Generalversammlung zwingend auch über die Löhne und Boni der Geschäftsleitung abstimmen muss.

Über die Löhne des Beirats soll dagegen auch gemäss dem indirekten Gegenvorschlag zwingend die Generalversammlung befinden. Geht es nach dem direkten Gegenvorschlag des Nationalrats, bleibt es hier bei einer Kann-Bestimmung. (sda)

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