Höhere Kosten der Alters- und Krankenpflege
Die anerkannten Kosten der Alters- und Pflegeheime sowie der Dienste der häuslichen Pflege und Betreuung werden angepasst. Die Regierung hat per 1. Januar 2015 eine Teilrevision der Verordnung zum Krankenpflegegesetz beschlossen.
Die anerkannten Kosten der Alters- und Pflegeheime sowie der Dienste der häuslichen Pflege und Betreuung werden angepasst. Die Regierung hat per 1. Januar 2015 eine Teilrevision der Verordnung zum Krankenpflegegesetz beschlossen.
Chur. – Die Anhebung der anerkannten Kosten der Alters- und Pflegeheime auf 1.12 Franken pro Pflegeminute (bisher ein Franken) führt zu einem budgetierten Anstieg der vom Kanton und den Gemeinden anteilmässig zu tragenden Pflegekosten im Jahr 2015 um insgesamt neun Millionen Franken.
Entlastung bei Ergänzungsleistungen
Die Regierung gibt ihrer Erwartung Ausdruck, dass sich der Anstieg bei den Pflegekosten in den darauffolgenden Jahren wieder verflachen wird. Demgegenüber führt eine Reduktion der durchschnittlichen Pensions- und Betreuungskosten der Alters- und Pflegeheime zu einer Entlastung bei den Ergänzungsleistungen (EL) von circa 2,5 Millionen Franken.
Die Erhöhung der anerkannten Kosten für die Dienste der häuslichen Pflege und Betreuung beschert dem Kanton Mehrkosten im Umfang von 0,33 Millionen Franken gegenüber 2014. Für die Gemeinden betragen die Mehrkosten 0,27 Millionen Franken, wie die Bündner Regierung am Donnerstag mitteilte. (so)
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