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Helmpflicht für Kinder vom Tisch

Kinder müssen beim Velofahren auch künftig keinen Helm tragen. Der Ständerat ist am Montag auf die Linie des Nationalrates eingeschwenkt. Dieser hatte sich seit Beginn der Beratungen des Massnahmenpakets Via Sicura gegen ein Obligatorium gewehrt.

Südostschweiz
11.06.12 - 20:50 Uhr

Bern. – Der Entscheid des Ständerates gegen eine Helmpflicht für Kinder bis vierzehn Jahre fiel stillschweigend und ohne Opposition. Der Nationalrat hatte wiederholt geltend gemacht, dass eine Helmpflicht kontraproduktiv sei und wollte auf die Eigenverantwortung der Eltern setzen.

Damit nähern sich die parlamentarischen Beratungen von Via Sicura dem Ende. Denn auch in einem weiteren Punkt fand das Parlament eine Einigung: Kinder bis sechs Jahre dürfen auf Hauptstrassen nur in Begleitung mit einer mindestens 16-jährigen Person Velofahren.

Die kleine Kammer liess von ihrem Vorschlag ab, zusätzlich den unscharfen Begriff «verkehrsreiche Strassen» im Gesetz festzuschreiben. Nach heutigen Recht ist Velofahren auf Strassen «vorschulpflichtigen» Kindern ganz untersagt.

Die Vorlage geht nun wegen einer letzten Differenz zurück in den Nationalrat. Es geht um die Frage, ob die Behörden Sicherheitsbeauftragte für den Strassenverkehr ernennen müssen. Der Nationalrat hatte die Schaffung solcher Posten bis anhin mit jeweils knappen Mehrheiten abgelehnt.

Der Ständerat schlug am Montag einen Kompromiss vor: Nur der Bund und die Kantone sollen einen Sicherheitsbeauftragten ernennen müssen. Die Gemeinden werden jedoch - entgegen der Absicht des Bundesrates - von dieser Pflicht ausgenommen. Verkehrsministerin Doris Leuthard sprach von einer «guten Lösung».

Das Paket Via Sicura umfasst zahlreiche - bereits beschlossene - Massnahmen für mehr Sicherheit im Strassenverkehr. So müssen Autos künftig auch bei Tag mit Licht fahren. Neu ist es verboten, vor Tempokontrollen zu warnen - über Radio, aber auch in halböffentlichen Foren wie Facebook oder Twitter.

Härter als vom Bundesrat vorgeschlagen werden künftig Raser angepackt: Sie sollen mit bis zu vier Jahren Gefängnis bestraft werden, wenn sie beispielsweise mit waghalsigem Überholen oder durch Rennen das Risiko von Schwerverletzten oder Toten in Kauf nehmen.

Weiter können Gerichte das Auto von Rasern beschlagnahmen lassen. Bei Lenkern, die den Führerausweis längere Zeit haben abgeben müssen, wird künftig ein Datenaufzeichungsgerät eingebaut. Die strengen Massnahmen gegen Raser sind auch als indirekter Gegenvorschlag zur hängigen Volksinitiative der Opferhilfeorganisation Roadcross gedacht. (sda)

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