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Heerbrugg entscheidet über Kopftuchverbot in Schule

Au-Heerbrugg stimmt am 9. Februar über ein Kopftuchverbot an der Primarschule ab. Anlass ist der Fall zweier Mädchen aus Somalia, die vergangenen Sommer von der Schule im St. Galler Rheintal verwiesen wurden, weil sie sich weigerten, das Kopftuch abzulegen.

Südostschweiz
30.01.14 - 08:55 Uhr

Au-Heerbrugg. – Der Ausschluss der beiden damals elf und zwölf Jahre alten Flüchtlingsmädchen muslimischen Glaubens sorgte für Schlagzeilen in der ganzen Schweiz. Nach Protesten in der Gemeinde machte der Schulrat von Au-Heerbrugg eine Kehrtwende und hob das Kopftuchverbot kurzerhand auf.

Der St. Galler Erziehungsrat, der von SVP-Regierungsrat Stefan Kölliker präsidiert wird, empfiehlt seit 2010, das Tragen von Kopfbedeckungen in der Schule zu untersagen. Das Verbot sei rechtlich nicht zulässig und unverhältnismässig, argumentierte die Schulbehörde von Au-Heerbrugg im Juni 2013. Es sei Aufgabe der Schule, Kinder zu integrieren, nicht sie auszugrenzen.

Der Fall Au-Heerbrugg zeige, dass es nicht allen St. Galler Schulgemeinden überlassen werden könne, eigenständig über diese Frage zu entscheiden und bestehende Vorschriften durchzusetzen, schrieb die SVP und ergriff das Referendum.

Rechtslage unklar

Deshalb stimmen die Bürgerinnen und Bürger der Schulgemeinde Au-Heerbrugg am 9. November über das Kopftuchverbot ab. Doch selbst wenn es zu einem Ja kommt, wie sowohl Befürworter wie Gegner annehmen, ist die Rechtslage weiterhin unklar.

Daran ändert auch ein Bundesgerichtsentscheid vom Juli 2013 nichts. Gemäss dem Urteil dürfen zwei mazedonische Mädchen den Unterricht in der Volksschule der Thurgauer Gemeinde Bürglen mit Kopftuch besuchen, weil die gesetzlichen Grundlagen für ein Verbot fehlen. Die Grundsatzfrage, ob ein Kopftuchverbot an Schulen gegen die Schweizer Verfassung verstösst, liess das Bundesgericht offen.

Vorstösse im Kantonsparlament

Die kantonale SVP will die Rechtsunsicherheit in St. Gallen beenden und hat im September 2013 eine Motion eingereicht. Wahrscheinlich werde der Vorstoss über Bekleidungsvorschriften in der Volksschule, der auf ein Kopftuchverbot abzielt, in der Februar-Session des Kantonsrats behandelt, sagte Motionär Erwin Böhi (SVP Wil) auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.

Ebenfalls hängig ist ein SVP-Vorstoss zu einem generellen Vermummungsverbot in der Öffentlichkeit. «Wir wollen im Kanton St. Gallen ein Burkaverbot, wie im Tessin», sagte Böhi

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