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Handelsschranken haben auch Folgen für den Tourismus

In der Schweiz gilt seit 2010 das sogenannte «Cassis-de-Dijon-Prinzip». Dadurch können bestimmte Produkte, welche in einem Mitgliedstaat in der EU oder des EWR rechtmässig in Verkehr sind, ohne zusätzliche Auflagen auch auf den Schweizer Markt gebracht werden.

Südostschweiz
28.08.14 - 15:56 Uhr

Chur. – Im Bereich der Lebensmittel gilt eine Sonderregelung, wonach die Anwendung des «Cassis-de-Dijon-Prinzips» einer Bewilligungspflicht untersteht. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats hat vergangenen Mai eine Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse in die Vernehmlassung geschickt.

Der Entwurf stellt für den Lebensmittelbereich eine Rückkehr zum alten System und somit den Ausschluss der Lebensmittel vom Geltungsbereich des «Cassis-de-Dijon-Prinzips» dar. Dadurch soll einer Beeinträchtigung der hohen schweizerischen Qualitätsansprüche im Lebensmittelbereich entgegengewirkt werden.

Kein willkommener Schritt

Die Bündner Regierung anerkennt die Gründe zur Aufhebung des «Cassis-de-Dijon-Prinzips» für Lebensmittel. Sie weist in ihrer Stellungnahme aber darauf hin, dass davon auch der Tourismus betroffen ist. Aus tourismuswirtschaftlicher Sicht ist es kein willkommener Schritt.

Deshalb ist es nach Ansicht der Regierung wichtig, dass der Bund weiterhin darauf hinwirkt, die Hochpreisinsel Schweiz zu bekämpfen. Insbesondere ist auf die Harmonisierung des Rechts zu setzen, wie die Bündner Regierung am Donnerstag mitteilte. (so)  

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