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Haft nach Schwulen-Hochzeit in Ägypten

In Ägypten sind acht junge Männer zu drei Jahren Haft verurteilt worden, weil sie an einer angeblichen Schwulen-Hochzeit teilgenommen haben sollen. Darüber hinaus wurden den Männern für die Zeit nach ihrer Freilassung drei Jahre Bewährung auferlegt.

Südostschweiz
01.11.14 - 15:16 Uhr

Kairo. – Da Homosexualität nach dem geltendem Recht des islamischen Landes nicht strafbar ist, verurteilte das Gericht die Beschuldigten am Samstag wegen «Verstosses gegen den öffentlichen Anstand».

Das Urteil basiert auf einem umstrittenen Video, das im Internet für Aufsehen gesorgt hatte. Es wurde auf einem Ausflugsboot auf dem Nil gefilmt und zeigt zwei Männer, die sich küssen, Ringe austauschen und einen Kuchen mit einem Bild von sich anschneiden.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft wurde das Video auf einer Schwulen-Hochzeit gedreht und illegal veröffentlicht. Einer der Verurteilten hatte dagegen in einer Fernsehtalkshow beteuert, das Video zeige eine Geburtstagsfeier.

Nach dem Richterspruch betonte die Verteidigung, die Mandanten seien nicht schwul. Einer der Anwälte warf dem Gericht vor, es habe dem Druck der Öffentlichkeit nachgegeben.

In Ägypten werden Homosexuelle immer wieder wegen angeblicher Straftatbestände verurteilt. Dabei ziehen die Richter Begründungen wie «Verhöhnung der Religion» oder «gegen den Islam verstossende Sexualpraktiken» heran.

Im April wurden vier Männer zu langen Haftstrafen verurteilt, weil sie nach Darstellung der Anklage «abartige Partys» gefeiert und Frauenkleidung getragen hatten. (sda)

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