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Härtere Strafen für Bankkundendaten-Diebe

Der Nationalrat will Diebe von Bankkundendaten härter bestrafen und auch Käufer ins Visier nehmen. Er hat am Dienstag als Erstrat entsprechende Gesetzesänderungen gutgeheissen, gegen den Willen von SP und Grünen.

Südostschweiz
16.09.14 - 13:36 Uhr

Bern. – Bereits heute können Bankmitarbeiter bestraft werden, wenn sie Daten weitergeben und damit das Berufsgeheimnis verletzen. Ihnen droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Künftig sollen Datendiebe mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden können, wenn sie die Daten verkaufen beziehungsweise sich oder anderen durch die Verletzung des Berufsgeheimnisses einen Vermögensvorteil verschaffen.

Zudem sollen neu auch Dritte bestraft werden können, und zwar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Dies gilt für Personen, die in Kenntnis der widerrechtlichen Herkunft in den Besitz von Bankkundendaten gelangen und diese weiterleiten oder zum eigenen Vorteil verwenden.

Abschreckende Wirkung

Der Nationalrat hat die Änderungen des Bankengesetzes, des Kollektivanlagen- und des Börsengesetzes mit 126 zu 58 Stimmen gutgeheissen. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.

Die Verschärfungen gehen auf eine parlamentarische Initiative der FDP zurück, welcher die Wirtschaftskommissionen beider Räte zugestimmte hatten. Auch der Bundesrat sprach sich dafür aus. Die Befürworter hoffen, dass die höhere Strafdrohung abschreckende Wirkung hat.

Kantone und Linke dagegen

Die Kantone kritisierten die Pläne im Vorfeld. Sie wollen gestohlene Bankkundendaten weiterhin nutzen können und befürchten, deswegen künftig selber auf der Anklagebank zu landen. Im Nationalrat stellten sich SP und Grüne gegen die Gesetzesänderungen.

Es handle sich um ein «Relikt aus der längst überholten Ära des Steuerhinterziehungsgeheimnisses», sagte Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL). Die Schweiz habe ihre Politik in den vergangenen Jahren geändert. Mit härteren Strafen für Datendiebe würde sie ein völlig falsches Signal nach aussen senden. Inzwischen sei der automatische Informationsaustausch vorgesehen. Wenn dieser gelte, gebe es auch keine Daten mehr zu stehlen.

Moral wieder herstellen

Die Mehrheit im Rat sah dies jedoch anders. Datendiebstahl sei eine schwere Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Bankkunden und schwäche das Vertrauen in den Finanzplatz, gaben die Rednerinnen und Redner aus den Reihen der bürgerlichen Parteien zu bedenken.

Thomas Matter (SVP/ZH) erinnerte an die Datendiebstähle der vergangenen Jahre. Vor allem die Behörden deutscher Bundesländer schreckten nicht davor zurück, illegal erworbene Daten zu kaufen, stellte er fest. Dominique de Buman (CVP/FR) befand, die Moral müsse wieder hergestellt werden. Komplizen eines Verbrechens dürften nicht ungestraft davonkommen.

Auch Medien betroffen

Jean-René Germanier (FDP/VS) stellte im Namen der Kommission fest, die Schweiz könnte mit den neuen Bestimmungen auch gegen Staaten vorgehen, die Bankkundendaten kauften. Die Bestimmungen seien trotz des geplanten automatischen Informationsaustauschs sinnvoll, da die Schweiz nicht mit allen Ländern ein Abkommen dazu abschliessen werde.

Von den neuen Bestimmungen wären möglicherweise auch Medienschaffende betroffen. Sie könnten dann ihre Arbeit nicht mehr machen, sagte Ada Marra (SP/VD). Andrea Caroni (FDP/AR) erwiderte, es gehöre nicht zur Aufgabe von Journalisten, Persönlichkeitsrechte zu verletzen. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf stellte fest, das Strafgesetzbuch sehe Entschuldigungsgründe vor. Ob ein Verstoss vorliege, wäre im Einzelfall zu klären. (sda)

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