Grundlagen für den Halbstundentakt im Linthgebiet ab 2018

Im Linthgebiet profitieren ab Ende 2013 die grossen Bahnhöfe vom neuen Halbstundentakt zwischen Ziegelbrücke und Uznach. Der Halbstundentakt für Schänis, Benken und Blumenau und die schnellere Anbindung des Toggenburgs an die S-Bahn Zürich erfordern einen Ausbau der Schieneninfrastruktur. Die SBB erstellen bis Ende April 2012 für den ab 2018 geplanten Ausbauschritt eine Infrastrukturstudie.

Für den Ausbau der Bahnverbindungen muss in die Infrastruktur investiert werden (im Bild der Bahnhof Rapperswil).

Bild: Archiv Südostschweiz

St. Gallen. – Um den Halbstundentakt zwischen allen Regionen des Kantons St. Gallen einzuführen und die Schnellzugverbindungen zu beschleunigen, werden in den nächsten beiden Jahren 200 Millionen Franken in die Schieneninfrastruktur investiert.

Im Linthgebiet beschränken sich die Verbesserungen beim Bahnangebot laut einer Mitteilung vorerst auf eine zusätzliche Verbindung zwischen Uznach und Ziegelbrücke. Sie bringt halbstündliche Verbindungen für die grösseren Bahnhöfe. Damit auch die S-Bahn-Stationen Schänis, Benken und Blumenau von einem Halbstundentakt profitieren und die Verbindungen aus dem Toggenburg an die S-Bahn Zürich verbessert werden können, muss die Bahninfrastruktur ausgebaut werden.

Zusätzliche Bahninfrastruktur

Gestützt auf einen Auftrag des Kantonsrates hat die Regierung den SBB den Auftrag erteilt, bis Ende April 2012 die notwendigen Infrastrukturmodule in einer Studie zu vertiefen. Es handelt sich um die Erweiterung des Bahnhofs Uznach mit einer vierten Perronkante, den Ausbau der Strecke Uznach–Schmerikon auf Doppelspur, die Verlängerung einer Perronkante in Rapperswil sowie die Verkürzung der Zugfolgezeit zwischen Uznach und Rapperswil. Die Grobkostenschätzung für diese Ausbauten beläuft sich auf 100 Millionen Franken.

Im Auftrag des Kantons bereits in Arbeit sind Studien für weitere Infrastrukturverbesserungen im Fürstenland, in St. Gallen, in Rorschach und im Werdenberg. Die Studienergebnisse bilden als Ganzes eine wichtige Grundlage für die Definition des übernächsten St. Galler Ausbauschritts im Zeitraum ab 2018. Eine Priorisierung und Entscheide über weitere Kredite für Vor- und Bauprojekte sieht die Regierung im Rahmen des 5. öV-Programms 2014–2018 vor. (so)

  • Quelle: suedostschweiz.ch
  • Datum: 23.11.2011, 17:30 Uhr
  • Webcode: 1303782

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