Glarner Physiotherapeuten weiterhin ohne Tarifstruktur
Das Bundesverwaltungsgericht hat die von der Glarner Regierung festgesetzten Taxpunktwerte für Physiotherapeuten aufgehoben. Für die Bestimmung eines Wertes fehlt die Berechnungsgrundlage. Diese muss gesamtschweizerisch festgelegt werden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die von der Glarner Regierung festgesetzten Taxpunktwerte für Physiotherapeuten aufgehoben. Für die Bestimmung eines Wertes fehlt die Berechnungsgrundlage. Diese muss gesamtschweizerisch festgelegt werden.
St. Gallen. – Der Bundesrat hat diesen Wert letztmals 1998 auf 0.94 Franken festgelegt. Weil der Verband der Physiotherapeuten (physioswiss) den Tarifvertrag kündigte, besteht seit Juli 2011 keine nationale Tarifstruktur mehr. Damit fehlt der Modelltaxpunktwert, auf welchem die Berechnungen für die kantonalen Taxpunkte basieren müssen.
Im Kanton Glarus hat die Regierung im Oktober 2013 dennoch einen Taxpunktwert von 0.97 Franken per 1. Januar 2013 festgelegt. Sowohl Physiotherapeuten als auch Krankenkassen haben dagegen Beschwerde eingelegt. Das Bundesverwaltungsgericht hat diesen Beschluss der Glarner Regierung nun aufgehoben. (sda)
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